II. Fragestellung

 

1.      Welche Flächen der Streuobstwiesen befinden sich im Besitz der Stadt Eisenach? (bitte Lageplan anfügen)

2.      Wie und durch wen werden diese Flächen aktuell bewirtschaftet bzw. genutzt?

3.      Welche Maßnahmen wurden bisher zum Erhalt der Flächen umgesetzt?

4.      Wie stellt sich die Stadtverwaltung die perspektivische Entwicklung der Flächen vor?

5.      Ist eine Neuanpflanzung standortprägender Obstbaumsorten geplant?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Die nachfolgend genannten Streuobstwiesenflächen, als geschützte Biotopflächen, befinden sich im Eigentum der Stadt Eisenach:

 

Nr.

Gemarkung

Lagebezeichnung

 

Biotop-größe in ha

1.

Eisenach

Ziegelfeld

Kirschbäume; einzelne Maßnahmen notwendig

               1,30

2.

Eisenach

Trenkelhof

Kirschbäume; gefährdet

               0,12

3.

Eisenach

Trenkelhof

Birnen- und Kirschbäume; Maßnahmen notwendig

               4,87

4.

Eisenach

Petersberg/ Hammelsberg

Kirsch- und Apfelbäume; Bestand gefährdet

               8,46

5.

Eisenach

Petersberg

Kirschbäume; stark gefährdet

               1,48

6.

Eisenach

Petersberg

Apfel- und Pflaumenbäume

               5,40

7.

Eisenach

Eliasberg, An der Karlskuppe

Kirsch- und Apfelbäume

               0,52

8.

Stedtfeld

Hopfentale

Apfelbäume; Maßnahmen notwendig

               0,49

9.

Göringen

Auf dem Riegen

Apfelbäume; Maßnahmen notwendig

               0,40

10.

Stregda

Am Läusegraben; Stregda in Richtung Neukirchen

Apfelbäume; Maßnahmen notwendig

               0,24

11.

Stregda

Am Läusegraben; Stregda in Richtung Neukirchen

Kirsch- und Apfelbäume

               0,18

12.

Stregda

Am Weinberg, Gespensterlinde

Apfel- und Zwetschenbäume; Maßnahmen notwendig

               0,50

13.

Neukirchen

Am Drösseltale

Apfelbäume; Maßnahmen notwendig

               0,10

14.

Neukirchen

Stöckhof

Apfel- und Birnenbäume; einzelne Maßnahmen notwendig

               0,44

 

Gesamt

 

 

            24,50

 

Die Lagepläne sind entsprechend der laufenden Nummer als Anlage beigefügt.

 

 

zu 2.

Die genannten Flächen befinden sich in der Bewirtschaftung durch die Stadt Eisenach. Für einige Flächen gibt es Nutzungsvereinbarungen für z. B. eine Beweidung. Andere Flächen sind durch die Stadt zu unterhalten bzw. zu erhalten.

 

 

zu 3.

Momentan erfolgt eine Priorisierung der Flächen, um für nicht in Nutzung befindliche Flächen adäquate Unterhaltungs-, Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen festzulegen.

 

Der Flächenbestand der Fläche Nr. 6 wird seit mehr als einem Jahr von zwei Vereinen in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung erhalten sowie verjüngt.

 

Die Fläche Nr. 10 wurde freigeschnitten.

 

Die Streuobstwiesen am Petersberg/ Hammelberg sind mit in das vom Landschaftspflegeverband initiierte Hirschkäferprojekt einbezogen (Nr. 4 und 5). Weiterhin konnten für ein fünfeinhalb Hektar große Streuobstwiese am Petersberg (Nr. 6) zwei Vereine gewonnen werden, welche die mehreren hundert Bäume pflegen. Dieselbe Fläche wird durch einen Flächenpächter beweidet.

 

Vier Flächen (Nr. 1, 10, 11 und 12) wurden kürzlich für eine Interessenbekundung zur Beweidung in Zusammenarbeit mit dem Landschaftspflegeverband ausgeschrieben. Die Ausschreibung traf auf eine große Nachfrage und wird kurzfristig zum Abschluss von Nutzungsvereinbarungen führen. Nach Abschluss ist die Ausschreibung weiterer Flächen geplant.

 

 

zu 4.

Bei den oben genannten Flächen handelt es sich um nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützte Biotope. Die Stadtverwaltung ist gewillt und auch bestrebt diese Flächen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu erhalten, zu pflegen und soweit notwendig für eine Bestandsverjüngung zu sorgen.

 

Ziel ist eine nachhaltige und ökologisch sinnvolle Bewirtschaftung, Erhaltung und Pflege der Flächen.

 

Neben den bereits vorgenannten Maßnahmen erfolgt auch die Prüfung von Fördermöglichkeiten für die Aufbereitung, Erhaltung bzw. Verbesserung der Flächen.

 

 

zu 5.

Im Rahmen einer Bestandsverjüngung sind Neuanpflanzungen Maßnahmen, welche in Betracht gezogen werden. Eine konkrete Umsetzung erfolgt in Abhängigkeit der jeweils vorliegenden örtlichen Bedingungen sowie der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Mittel.