Betreff
Satzung zur Aufhebung der Satzung für den Beirat für Integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung in der Stadt Eisenach
hier: Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
1556-StR/2024
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die Satzung zur Aufhebung der Satzung für den Beirat für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung in der Stadt Eisenach vom 05.11.2020 gemäß Anlage 1 unter Verzicht auf die zweite Lesung gemäß § 16 Abs. 3 S. 2 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach.

 


II. Begründung:

 

Die Mitgliedschaften des Beirats aus der Gruppe der Vertreter für Einwohner nach § 3 Abs. 2a der Satzung (vgl. Anlage 2) und aus der Gruppe der Vertreter kommunaler und freier Träger sowie Akteursgruppen und Institutionen der Stadtentwicklung (§ 3 Abs. 2b) wurden im Wesentlichen für die Dauer der Amtszeit des Oberbürgermeisters berufen (vgl. § 3 Abs. 5 – 8).

 

Nach der Wahl des Oberbürgermeisters im Mai 2024 wären die Mitgliedschaften im Beirat somit neu zu vergeben und auch die Anforderungen und Arbeitsweise des Beirats neu zu strukturieren.

 

 

Es hat sich gezeigt, dass die Arbeitsweise des Beirats seit der Rückkreisung der Stadt Eisenach in den Wartburgkreis und dem damit verbundenen Übergang von Aufgabenbereichen wie der Sozialplanung wesentlich erschwert war, Mitgliedschaften nicht oder nur bedingt wahrgenommen wurden und auch der Stadtrat die beratende Funktion des Beirats nicht in Anspruch genommen hat (vgl. Berichtsvorlage 1516/BR/2024 - Tätigkeitsbericht des Beirates für Integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung für 2023).

 

Die Auflösung der Stabstelle Soziale Stadt und strukturelle wie personelle Veränderungen innerhalb der Verwaltung beeinträchtigten zusätzlich eine ausreichende Vor- und Nachbereitung von Diskussionsgrundlagen und Entscheidungsvorlagen der Beiratssitzungen, die mindestens 2mal jährlich durchzuführen sind.

 

Der Beiratsvorsitzende hat zudem in der letzten Sitzung 2023 sein Amt abgegeben und die Mitgliedschaft beendet, eine Neuwahl war nicht möglich, da der Beirat nicht beschlussfähig war, so dass der Vorsitz kommissarisch beim Hauptamtlichen Beigeordneten liegt. Die Bereitschaft zur Wahrnehmung der Mitgliedschaft im Beirat aus den genannten 2 Gruppen wird auch zukünftig als gering eingeschätzt.

 

Eine Fortführung des Beirats erscheint nicht zielführend als beratendes Gremium gegenüber dem Stadtrat, da verbliebene zu beratende Themen vorzugsweise in den Ausschusssitzungen diskutiert werden. Eine entsprechende redaktionelle Anpassung der Hauptsatzung wird im Rahmen der nächsten erforderlichen Änderung der Hauptsatzung erfolgen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Satzung zur Aufhebung der Satzung des Beirats für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung

Anlage 2 – Satzung des Beirats für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung