Betreff
Rechtsaufsichtliche Würdigung zur Haushaltssatzung 2024
Vorlage
1560-BR/2024
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 15. März 2024 (AZ: 2024-3-1512/154-ESA) wurde die vom Stadtrat der Stadt Eisenach am 06. Februar 2024 beschlossene Haushaltssatzung der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2024 (Vorlagen-Nr. 1507-StR/2024) rechtsaufsichtlich gewürdigt.

 

Seitens der Rechtsaufsichtsbehörde wird ausgeführt, dass die Haushaltssatzung 2024 keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält, die Ausfertigung und öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024 wird zugelassen (vgl. § 57 Abs. 3 ThürKO i.V.m. § 21 Abs. 3 ThürKO).

 

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2024 erfolgt entsprechend § 19 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach am 11. April 2024 im „Eisenacher Rathauskurier“.  Die Haushaltssatzung tritt schließlich mit der öffentlichen Bekanntmachung rückwirkend zum 01. Januar 2024 in Kraft.

 

Mit o.g. Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes werden verschiedene Anmerkungen zur Haushaltssatzung erteilt, diese werden durch die Verwaltung geprüft. 

 

Die durch die Rechtsaufsichtsbehörde im Einzelnen erteilten Anmerkungen bitte ich Sie, dem als Anlage beigefügten Schreiben zu entnehmen.


Anlagenverzeichnis

 

Anlage 1 – Rechtsaufsichtliche Würdigung zur Haushaltssatzung 2024