Sachverhalt:
Mit Schreiben des Thüringer
Landesverwaltungsamtes vom 15. März 2024 (AZ: 2024-3-1512/154-ESA) wurde die
vom Stadtrat der Stadt Eisenach am 06. Februar 2024 beschlossene
Haushaltssatzung der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2024 (Vorlagen-Nr.
1507-StR/2024) rechtsaufsichtlich gewürdigt.
Seitens der Rechtsaufsichtsbehörde wird
ausgeführt, dass die Haushaltssatzung 2024 keine genehmigungspflichtigen
Bestandteile enthält, die Ausfertigung und öffentliche Bekanntmachung der
Haushaltssatzung 2024 wird zugelassen (vgl. § 57 Abs. 3 ThürKO i.V.m. § 21 Abs.
3 ThürKO).
Die öffentliche Bekanntmachung der
Haushaltssatzung der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2024 erfolgt
entsprechend § 19 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach am 11. April 2024
im „Eisenacher Rathauskurier“. Die
Haushaltssatzung tritt schließlich mit der öffentlichen Bekanntmachung
rückwirkend zum 01. Januar 2024 in Kraft.
Mit o.g. Schreiben des Thüringer
Landesverwaltungsamtes werden verschiedene Anmerkungen zur Haushaltssatzung
erteilt, diese werden durch die Verwaltung geprüft.
Die durch die Rechtsaufsichtsbehörde im Einzelnen erteilten Anmerkungen bitte ich Sie, dem als Anlage beigefügten Schreiben zu entnehmen.
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 – Rechtsaufsichtliche Würdigung zur Haushaltssatzung 2024