Betreff
Vergabe der Fördermittel aus der Infrastrukturpauschale für Kindertageseinrichtungen 2024
Vorlage
1567-StR/2024
Aktenzeichen
26.1.920
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Vergabe der Mittel aus der Infrastrukturpauschale 2024 des Freistaates Thüringen gem. § 31 Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) in Höhe von insgesamt 308.000,00€ entsprechend der anhängenden Prioritätenliste vorbehaltlich der entsprechenden Zuweisung vom Land.


II. Begründung:

 

Gemäß § 31 Abs. 1 Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) gewährt der Freistaat Thüringen den Gemeinden eine Infrastrukturpauschale in Höhe von 1.000,00 € pro Kind für die Anzahl der jährlich neu geborenen Kinder ihres Gemeindegebietes, die in ihrem Zuständigkeitsbereich bevölkerungsstatistisch erfasst sind.

Für die Zuweisung der Infrastrukturpauschale wird die Zahl der Kinder unter 1 Jahr mit Hauptwohnsitz in Eisenach nach der amtlichen Statistik des Thüringer Landesamtes für Statistik zum Stichtag 31.12. des jeweils vorletzten Jahres angesetzt. Laut amtlicher Statistik des Thüringer Landesamtes für Statistik wird für die Stadt Eisenach im Haushaltsjahr 2024 eine Anzahl von 308 Kindern zugrunde gelegt. Dies ergibt eine voraussichtliche Fördersumme von 308.000€ (308 Kinder x 1.000,00€). Der Bescheid dazu wird im Mai 2024 erwartet. Der Beschluss über die Verteilung der Mittel soll jedoch bereits jetzt gefasst werden, um die notwendigen Bauarbeiten über den Sommer durchführen zu können und den Trägern Planungssicherheit zu geben.

Förderfähige Infrastrukturmaßnahmen sind gem. § 31 Abs. 2 ThürKigaG vorrangig Investitionen bei Maßnahmen für die Kindertagesbetreuung, einschließlich Ausstattungs- und Werterhaltungsmaßnahmen.

Aus der in der Anlage beigefügten Prioritätenliste geht hervor, welche Maßnahmen nach Vorschlag der Verwaltung auf Antrag der jeweiligen Träger in welcher Höhe gefördert werden sollen.

Mittel in Höhe von 70.000,00€ sind bereits durch Beschluss gebunden. Es handelt sich um das Projekt in der Kindertageseinrichtung „Spielkiste“.

Weitere Anträge für Projekte mit einer Gesamtantragssumme in Höhe von ca. 700.000,00€ lagen von verschiedenen Trägern für das Jahr 2024 vor. In Absprache mit den Antragstellern wurden die beantragten Fördersummen verringert. Bei der Priorisierung wurden in diesem Jahr ausschließlich Projekte in den Beschlussvorschlag aufgenommen, bei denen die Notwendigkeit durch Behördenauflagen begründet ist („Haus der kleinen Freunde“, „Regenbogenhaus“), bzw. die für die Funktionalität des Gebäudes und damit für den Betrieb der Einrichtung unabdingbar sind, wie Dach- und Heizungsreparaturen („Haus Sonnenschein“, „Wurzelkinder“, „Spielkiste“). Zum Teil werden die Projekte nur anteilig bezuschusst. Anträge zur Förderung von Werterhaltungsmaßnahmen, Schönheitsreparaturen und Ausstattungsgegenständen konnten aufgrund der geringen Gesamtfördersumme in diesem Jahr nicht berücksichtigt werden.

 

Durch die zu fördernden Maßnahmen wird der ordnungsgemäße Betrieb der geförderten Kindergärten sowie die Sicherheit der betreuten Kinder aufrechterhalten. Dies ist für die Umsetzung des Rechtsanspruches für alle Kinder mit Wohnsitz in der Stadt Eisenach erforderlich.

 

Die Haushaltsmittel sind in den entsprechenden Haushaltsstellen 46400.361000 in der Einnahme und 46490.988050 in der Ausgabe veranschlagt.


Anlagenverzeichnis:

 

Prioritätenliste Infrastrukturpauschale 2024