I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
Die Vergabe der Mittel aus der Infrastrukturpauschale 2024 des Freistaates Thüringen gem. § 31 Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) in Höhe von insgesamt 308.000,00€ entsprechend der anhängenden Prioritätenliste vorbehaltlich der entsprechenden Zuweisung vom Land.
II.
Begründung:
Gemäß
§ 31 Abs. 1 Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) gewährt der Freistaat
Thüringen den Gemeinden eine Infrastrukturpauschale in Höhe von 1.000,00 € pro
Kind für die Anzahl der jährlich neu geborenen Kinder ihres Gemeindegebietes,
die in ihrem Zuständigkeitsbereich bevölkerungsstatistisch erfasst sind.
Für
die Zuweisung der Infrastrukturpauschale wird die Zahl der Kinder unter 1 Jahr
mit Hauptwohnsitz in Eisenach nach der amtlichen Statistik des Thüringer
Landesamtes für Statistik zum Stichtag 31.12. des jeweils vorletzten Jahres
angesetzt. Laut amtlicher Statistik des Thüringer Landesamtes für Statistik
wird für die Stadt Eisenach im Haushaltsjahr 2024 eine Anzahl von 308 Kindern
zugrunde gelegt. Dies ergibt eine voraussichtliche Fördersumme von 308.000€
(308 Kinder x 1.000,00€). Der Bescheid dazu wird im Mai 2024 erwartet. Der
Beschluss über die Verteilung der Mittel soll jedoch bereits jetzt gefasst
werden, um die notwendigen Bauarbeiten über den Sommer durchführen zu können
und den Trägern Planungssicherheit zu geben.
Förderfähige
Infrastrukturmaßnahmen sind gem. § 31 Abs. 2 ThürKigaG vorrangig Investitionen
bei Maßnahmen für die Kindertagesbetreuung, einschließlich Ausstattungs- und
Werterhaltungsmaßnahmen.
Aus
der in der Anlage beigefügten Prioritätenliste geht hervor, welche Maßnahmen
nach Vorschlag der Verwaltung auf Antrag der jeweiligen Träger in welcher Höhe
gefördert werden sollen.
Mittel
in Höhe von 70.000,00€ sind bereits durch Beschluss gebunden. Es handelt sich
um das Projekt in der Kindertageseinrichtung „Spielkiste“.
Weitere
Anträge für Projekte mit einer Gesamtantragssumme in Höhe von ca. 700.000,00€
lagen von verschiedenen Trägern für das Jahr 2024 vor. In Absprache mit den
Antragstellern wurden die beantragten Fördersummen verringert. Bei der
Priorisierung wurden in diesem Jahr ausschließlich Projekte in den
Beschlussvorschlag aufgenommen, bei denen die Notwendigkeit durch
Behördenauflagen begründet ist („Haus der kleinen Freunde“, „Regenbogenhaus“),
bzw. die für die Funktionalität des Gebäudes und damit für den Betrieb der
Einrichtung unabdingbar sind, wie Dach- und Heizungsreparaturen („Haus
Sonnenschein“, „Wurzelkinder“, „Spielkiste“). Zum Teil werden die Projekte nur
anteilig bezuschusst. Anträge zur Förderung von Werterhaltungsmaßnahmen,
Schönheitsreparaturen und Ausstattungsgegenständen konnten aufgrund der
geringen Gesamtfördersumme in diesem Jahr nicht berücksichtigt werden.
Durch
die zu fördernden Maßnahmen wird der ordnungsgemäße Betrieb der geförderten
Kindergärten sowie die Sicherheit der betreuten Kinder aufrechterhalten. Dies
ist für die Umsetzung des Rechtsanspruches für alle Kinder mit Wohnsitz in der
Stadt Eisenach erforderlich.
Die Haushaltsmittel sind in den entsprechenden Haushaltsstellen 46400.361000 in der Einnahme und 46490.988050 in der Ausgabe veranschlagt.
Anlagenverzeichnis:
Prioritätenliste Infrastrukturpauschale 2024