Betreff
Ladeinfrastrukturkonzept Stadt Eisenach
Vorlage
1576-StR/2024
Aktenzeichen
51.1.24
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Das Ladeinfrastrukturkonzept (Anlage 1) als Grundlage für die strategische Steuerung, Entwicklung und Ausgestaltung einer bedarfsangepassten Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Eisenach.


II. Begründung:

 

 

Elektromobilität soll bundesweit der Schlüssel für klimafreundliche Mobilität werden. Die gesetzten bundespolitischen Ziele fördern die Entwicklung und den Hochlauf der Elektromobilität in Dimensionen, die einen exponentiellen Anstieg der Elektrofahrzeuge in absehbarer Zeit in Deutschland und damit auch in Eisenach erwarten lassen.

 

Elektromobilität kann aber nur mit geeigneten Rahmenbedingungen funktionieren. Absolut wesentlich für den Erfolg der Elektromobilität ist der bedarfsgerechte Aufbau von Ladeinfrastruktur. Um vor Ort als Stadt die Mobilitätswende im Rahmen der eigenen Möglichkeiten zielgerichtet begleiten, lenken und unterstützen zu können, wurde ein kommunales Ladeinfrastrukturkonzept erarbeitet. Das Ladeinfrastrukturkonzept analysiert dabei den zukünftigen Bedarf an Ladeinfrastruktur und prognostiziert, wie diese Ladeinfrastruktur im eigenen Stadtgebiet und in den Ortsteilen sowohl im öffentlichen, als auch im halböffentlichen und privaten Raum ausgestaltet werden muss.

 

Durch eine geodatenbasierte Prognose des künftigen Ladebedarfs, sollen die verschiedenen Akteur:innen in der Stadt (z. B. Politik, kommunale Beteiligungen wie EVB, Verkehrsbetriebe, Wohnungsgesellschaft, Unternehmen, Bürger:innen) für die rasante Entwicklung der Elektromobilität weiter sensibilisiert werden. Das Konzept thematisiert die Rolle der Stadt Eisenach in diesem Themenfeld. Außerdem wird beleuchtet, wann, wo und wie viel Ladeinfrastruktur auf privaten Parkflächen und Parkplätzen von Unternehmen sowie im halböffentlichen und vor allem im öffentlichen Bereich in den kommenden Jahren benötigt wird. Insbesondere wurden dabei kurz- mittel- und langfristige Szenarien (2025, 2030, 2035) erarbeitet, wie sich die Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet verteilen muss, um die zukünftigen Bedarfe absichern zu können. Außerdem wird behandelt, wer für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur verantwortlich ist und welche rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind.

Der Fokus lag vor allem darauf herauszufinden, ob im öffentlichen Raum proaktiver Handlungsbedarf für die Stadt entsteht.

 

Nur auf Grundlage einer ganzheitlichen Analyse und Konzeption wird es der Stadt Eisenach möglich sein, den planerischen Rahmen für Ladeinfrastruktur zu setzen und die Entstehung von Ladeinfrastruktur und die Bereitstellung von geeigneten Flächen zu fördern.

 

Das Ladeinfrastrukturkonzept soll diese Grundlage für die langfristige, strategische und bedarfsangepasste Standortplanung der öffentlichen und privaten Ladeinfrastruktur bilden. Insbesondere sollen Lösungen für die verdichteten Quartiere aufgezeigt werden, in denen hoher Parkdruck und Straßenrandparken ausgeprägt ist.

Weiterhin dient die Prognose auch als Richtschnur für den Netzbetreiber und hilft in der Kommunikation und Planung städtischer lnfrastrukturmaßnahmen. Als fundierte Argumentationsgrundlage dient es der weiteren Sensibilisierung der o.g. Akteursgruppen des Stadtgebietes.

 

Das Ladesäuleninfrastrukturkonzept dient sowohl für die Stadt als auch private Anbietende die notwendige Informationsbasis für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für eMIV. Dabei wird die Stadt lediglich eine steuernde Funktion übernehmen (können), Organisation und Ausbau sollen durch private Anbietende ausgeführt werden.

 

Es wurde mit Mitteln aus dem Förderprogramm Klima-Invest des Freistaates Thüringen zu 90% kofinanziert.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Ladeinfrastrukturkonzept

Anlage 2 – Ergebnispräsentation Kurzfassung

 

Die Anlagen können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.