I. Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die überplanmäßige Ausgabe in
der Haushaltsstelle 63000.960500 (Gehwege und Beleuchtung) in Höhe von 686.900,00€ unter Vorbehalt der
Bewilligung der Fördermittel.
Die Deckung erfolgt aus den Haushaltsstellen 63000.361500 Landeszuweisung für Gehweg und Beleuchtung 618.200,00 €; 24000.340000 – Berufsschulen, Einnahmen aus der Veräußerung von baulichen Anlagen 9105,51 €; 63000.361935 – Zuweisung vom Land für den Wegfall von SAB/ Hörscheler Straße 50.000 €; 63000.960010 Straßenbau Stadtanteil Hochwasserschutz 10.000 €
II.
Begründung:
Die Stadt Eisenach hat 2023
begonnen, den Weg zwischen der Zeppelinstraße und der Wilhelm-Pieck-Straße im
Thälmannviertel grundhaft auszubauen. Dabei wurde die barrierefreie Anbindung
des Gehweges über eine Rampenanlage von der Zeppelinstraße berücksichtigt und
im ersten Bauabschnitt umgesetzt. Im zweiten Bauabschnitt soll der Weg bis zur
Wilhelm-Pieck-Straße fertiggestellt und damit in Gänze nutzbar gemacht werden.
Die Fertigstellung ist für Funktion und Nutzung unbedingt notwendig. Entgegen
der ursprünglichen Planung wurden dem zweiten Bauabschnitt die großen
Wurzelbrücken vom Ende des ersten Bauabschnitts zugeschlagen.
Auf Basis der Baukosten des ersten Bauabschnitts wurden die
Kostenrechnung inkl. der Wurzelbrücken aktualisiert. Es ist mit förderfähigen
Baukosten von rund 686.900,00 € brutto zu rechnen.
Die Finanzierung der Maßnahme
erfolgt über die Programme der Städtebauförderung sowie Mehreinnahmen und
Minderausgaben der unten aufgeführten Haushaltsstellen, die zum Zeitpunkt der
Bedarfsanmeldung noch nicht bekannt waren. Eine Kontingentzuteilung vom
Fördermittelgeber ist erfolgt. Der Fördermittelantrag wurde gestellt. Es ist
voraussichtlich mit einer Förderhöhe von 90% zu rechnen. Unter Berücksichtigung
des Fördersatzes wird der Eigenanteil der Stadt voraussichtlich rund 68.700 €
betragen.
- 63000.361500 (Einnahme) Landeszuweisung f. Gehweg u. Beleuchtung 618.200,00 €
Deckung des Eigenanteil Stadt:
- 24000.340000 – Berufsschulen, Einnahmen a.d. Veräußerung v. baulichen Anlagen 9105,51 €
- 63000.361935 – Zuweisung vom Land für den Wegfall von SAB/ Hörscheler Straße 50.000 €
- 63000.960010 Straßenbau Stadtanteil Hochwasserschutz 10.000 €
Eine Ablehnung der ÜPL hätte den Verlust des Fördermittelkontingentes zur Folge.