I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
die Bestellung des
Wirtschaftsprüfungsunternehmens
BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Arnstädter Straße 28
99096 Erfurt
als Prüfer für den Jahresabschluss des Geschäftsjahres
2022 des optimierten Regiebetriebes „Fachbereich Infrastruktur“.
II.
Begründung:
Nach § 3 Satz 2 der
Betriebssatzung des optimierten Regiebetriebes „Fachbereich Infrastruktur“
finden für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften der
Thüringer Eigenbetriebsordnung (§§ 6 bis 25 ThürEBV) entsprechende Anwendung.
Folglich hat neben der örtlichen Rechnungsprüfung eine Abschlussprüfung durch
einen Wirtschaftsprüfer zu erfolgen. Die Zuständigkeit des Stadtrates der Stadt
Eisenach für die Bestellung des Abschlussprüfers ergibt sich aus § 26 Abs. 2
Ziff. 12 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO).
Nachdem die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Erfurt (BDO) im Rahmen des Vergabeverfahrens
das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte, wurde die BDO mit der
Jahresabschlussprüfung 2021 beauftragt. In der Angebotsabfrage wurde ein
Prüfungszeitraum von 4 Wirtschaftsjahren in Aussicht gestellt.
Nachdem die Prüfung
für das Wirtschaftsjahr 2021 nunmehr abgeschlossen ist, soll sich die Prüfung
des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 schnellstmöglich anschließen.
Nach den gesetzlichen Vorschriften ist nach § 25 Abs. 1 Satz 1 ThürEBV der
Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Ende eines Wirtschaftsjahres
aufzustellen und der Jahresbericht nach § 85 Abs. 1 ThürKO innerhalb von neun
Monaten nach Schluss des Haushaltsjahres zu prüfen.
Es wird empfohlen,
die BDO für die Prüfung des Jahresabschlusses (HGB) und des Lageberichts für
das Geschäftsjahr 2022 einschließlich der Prüfung gemäß § 53
Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) zu bestellen.