Betreff
Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II ab dem 01.01.2011
Vorlage
0491-StR/2010
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Ablösung des Vertrages zur Gründung der ARGE vom 02.11.2004 (Beschluss-Nr.: 0034/04) und billigt die “Gründungsbegleitende Vereinbarung über eine gemeinsame Einrichtung zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).


Begründung:

 

Auf der Grundlage der Grundgesetzänderung (Artikel 91 e GG) wurde entschieden, dass die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Agentur für Arbeit und Kommunen über den 31.12.2010 hinaus fortgesetzt werden kann.

 

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende bilden ab dem 01.01.2011 die Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende gemeinsame Einrichtungen (g.E.), um somit auch künftig die Erbringung der Leistungen aus einer Hand sicherzustellen. Ziel ist hierbei die bestmögliche Betreuung langzeitarbeitsloser Menschen und ihrer Angehörigen in den Bedarfsgemeinschaften.

 

Zu diesem Zweck wird die ARGE Grundsicherung Stadt Eisenach kraft Gesetzes in die gemeinsame Einrichtung (g. E.) "Jobcenter Eisenach überführt.

 

Die gemeinsame Einrichtung (g. E.) "Jobcenter Eisenach" übernimmt damit alle Aufgaben, die bisher von der ARGE Eisenach wahrgenommen wurden.

 

Am 20.10.2010 unterzeichneten der Oberbürgermeister der Stadt Eisenach und die Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gotha die "Gründungsbegleitende Vereinbarung über eine gemeinsame Einrichtung zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)".

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage: „Gründungsbegleitende Vereinbarung über eine gemeinsame Einrichtung zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)