I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Die
Ablösung des Vertrages zur Gründung der ARGE vom 02.11.2004 (Beschluss-Nr.:
0034/04) und billigt die “Gründungsbegleitende Vereinbarung über eine
gemeinsame Einrichtung zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II).
Begründung:
Auf der Grundlage der Grundgesetzänderung (Artikel 91 e GG) wurde
entschieden, dass die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Agentur für Arbeit und
Kommunen über den 31.12.2010 hinaus fortgesetzt werden kann.
Mit dem Gesetz zur
Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende
bilden ab dem 01.01.2011 die Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende
gemeinsame Einrichtungen (g.E.), um somit auch künftig die Erbringung der
Leistungen aus einer Hand sicherzustellen. Ziel ist hierbei die bestmögliche
Betreuung langzeitarbeitsloser Menschen und ihrer Angehörigen in den
Bedarfsgemeinschaften.
Zu diesem Zweck wird die ARGE Grundsicherung Stadt Eisenach kraft Gesetzes in die gemeinsame Einrichtung (g. E.) "Jobcenter Eisenach überführt.
Die gemeinsame Einrichtung (g. E.) "Jobcenter Eisenach"
übernimmt damit alle Aufgaben, die bisher von der ARGE Eisenach wahrgenommen
wurden.
Am 20.10.2010 unterzeichneten der Oberbürgermeister der Stadt Eisenach
und die Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gotha die
"Gründungsbegleitende Vereinbarung über eine gemeinsame Einrichtung zur
Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)".
Anlagenverzeichnis:
Anlage: „Gründungsbegleitende Vereinbarung über eine gemeinsame Einrichtung zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)