II. Fragestellung
1.
Gibt
es inzwischen Signale aus dem Thüringer Innenministerium, ob die durch den
Stadtrat bereitgestellten Gelder für die EWT genehmigt sind? Sollten die Gelder
nicht genehmigt werden, hat die städtische Verwaltung noch weitere Pläne, um
eine Insolvenz der EWT zu vermeiden und deren Fortbestand zu sichern?
2.
Unter
welchen Bedingungen könnte ein Beschluss über die Einführung einer
Fremdenverkehrsabgabe noch bis zum Jahresende durch den Stadtrat erfolgen?
3.
Könnte
diese beschlossene Abgabe dann in den Haushalt der EWT und zur Sicherung der
Finanzierung eingebracht werden?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
zu 1.:
Eine Genehmigung liegt derzeit nicht
vor. Allerdings sind die Gespräche, die sehr konstruktiv unter Beteiligung des
Wirtschafts- und des Innenministeriums sowie des Landesverwaltungsamtes
ablaufen, auch noch nicht abgeschlossen.
Zu 2.:
Die Einführung einer
Fremdenverkehrsabgabe, deren Einnahmen zweckgebunden für die Deckung des
gemeindlichen Aufwandes für die Fremdenverkehrsförderung eingesetzt werden
könnten, erfordert nach § 8 Absatz 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz, dass die
Zahl der Fremdübernachtungen im Jahr in der Regel das siebenfache der
Einwohnerzahl übersteigt.
Diese Grundvoraussetzung ist in der
Stadt Eisenach noch nicht erfüllt, so dass ein Beschluss über eine Satzung zur
Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages im Jahr 2010 nicht erfolgen kann.
Zu 3.:
Ich verweise auf die Antwort zur
Frage 2.