Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - zum Stand der Breitbandversorgung in den Ortsteilen
Vorlage
AF-0146/2010
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Wie ist der Stand des Ausbaus der Breitbandversorgung in den Eisenacher Ortsteilen (Bitte, wenn jeweils bekannt, nach Ortsteilen, Versorgungsgrad, Verbindungsart, Leistung, Bedarfsentwicklung Stand der Verhandlungen, Stand der kommunalen Bemühungen und Unterstützungsmaßnahmen der Stadtverwaltung aufschlüsseln)?

 

1.      Gibt es von der Stadtverwaltung einen Zeitplan für die vollständige Versorgung aller Ortsteile mit Breitbandverbindungen?

2.      Hat die Stadtverwaltung im Fall Neukirchen bereits Unterstützungsmaßnahmen (Kontaktaufnahme mit dem betr. Unternehmen) getroffen?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

In Verbindung mit dem Breitbandkompetenzzentrum Thüringen wurde nach Lösungen für schnelles Internet  bei den unterversorgten Ortsteilen (Berteroda, Neukirchen, Hötzelsroda, Stedfeld) der Stadt Eisenach gesucht.

In mehreren Gesprächsrunden bei der Stadtverwaltung Eisenach und vor Ort, z.B. im OT Neukirchen, wurden verschiedene Varianten durchgesprochen.

Inzwischen wurde der OT Stedtfeld (Wohngebiet) an das schnelle Breitbandnetz angeschlossen.

Für die OT Neukirchen und Hötzelsroda liegen den Ortsteilbürgermeistern inzwischen konkrete Angebote vor. Sollten die bereits vorliegenden Bereitschaftserklärungen der Haushalte in konkrete Verträge münden (mind. 25% der Gesamthaushalte) kann eine erdgebundene Verkabelung und somit eine Inanspruchnahme der Internet- u. Telefonleistung ab April 2011 realisiert werden.

Für die Versorgung  des OT Berteroda wird eine Funklösung in Betracht gezogen, da eine Verkabelung auf Grund des geringen Anschlussgrades und der Leitungslängen nicht rentabel wäre.

Bei der Breitbandversorgung der Kommunen handelt es sich nicht um eine Aufgabe der Daseinsfürsorge diese ist bei der derzeitigen Haushaltslage auch finanziell nicht leistbar. Vielmehr entscheiden die  Anschlussnehmer über Geschwindigkeit, Laufzeit und den jeweiligen Anbieter in eigener Verantwortung.

In den betroffenen Ortsteilen erklärten sich  aber die Ortsteilbürgermeister als Ansprechpartner bereit, die erforderlichen Abstimmungsgespräche zu führen.