Betreff
Beteiligung der Eltern bzw. volljährigen Schüler an den Kosten der Beförderung für Schüler ab der Klassenstufe 11 ab dem 07. Februar 2011
Vorlage
0516-StR/2010
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Eltern bzw. die volljährigen Schüler/-innen selbst der im § 4 Abs. 3 Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) genannten Schularten und Schulformen sind ab der Klassenstufe 11 an den notwendigen Kosten der Schülerbeförderung ab dem 07.02.2011 in Höhe von 60% zu beteiligen.

 

 


Begründung:

 

Gemäß § 4 Abs. 1 ThürSchFG ist die kreisfreie Stadt Eisenach für die in ihrem Gebiet wohnenden Schüler der Träger für die notwendige Beförderung der Schüler/innen auf dem Schulweg.

 

Die Beförderung ist für Schüler/innen ab der Klassenstufe 5 bei einem Schulweg von mindestens drei Kilometer regelmäßig notwendig (§ 4 Abs. 4 ThürSchFG). 

 

Entsprechend der Regelungen des § 4 Abs. 3 ThürSchFG wird der Schulträger ermächtigt, ab der Klassenstufe 11

 

·         der Gymnasien einschließlich der Spezialschulen und –klassen,

·         der mit einer Gesamtschule oder einer Schule nach § 4 Abs. 4 Thüringer Schulgesetz verbundenen dreijährigen gymnasialen Oberstufen,

·         der beruflichen Gymnasien,

·         der zweijährigen Fachoberschule, 

·         derjenigen Berufsfachschulen, die keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln sowie unter Berücksichtigung des § 18 Abs. 1 ThürSchfTG auch der Schulen in freier Trägerschaft

 

die Eltern bzw. bei volljährigen Schülern die Schüler/innen selbst, an den Beförderungskosten zu beteiligen. Die Mehrheit der Schulträger des Freistaates Thüringen nimmt diese Möglichkeit in Anspruch (siehe Anlage 1). Für die Stadt Eisenach gilt derzeit eine Kostenbeteiligung der Eltern bzw. der volljährigen Schüler/innen in Höhe von 50% der Kosten für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Diese beträgt derzeit 146,50 Euro/Jahr. Für eine Kostenbeteiligung im Schuljahr 2010/2011 kommen grundsätzlich 45 Eltern bzw. Schüler/innen in Betracht.

 

Auf Grund der prekären Finanzsituation ist die Stadt Eisenach verpflichtet, alle Möglichkeiten von Kostenreduzierungen bzw. Einnahmeverbesserungen zu prüfen. Mit dem Stadtratsbeschluss vom 12.02.2010 wurde das Haushaltssicherungskonzept beschlossen, welches unter Nr. 9/SR die Überprüfung der Beteiligung der Eltern bzw. der volljährigen Schüler an Kosten der notwendigen Schülerbeförderung bei Betrachtung von verschiedenen Kostenvarianten vorsieht. Dies sind:

 

Im Ergebnis der dargestellten Kostenbeteiligungen könnten, gleichbleibende Preise im Nahverkehr vorausgesetzt, nachfolgende Einsparungen erreicht werden:

 

Kostenbeteiligung                   Mehrkosten Eltern/                              Erhöhung der Einnahmen

In Höhe von                            volljährige Schüler (jährlich)                der Stadt Eisenach

 

auf 55 %                                 von 146,50 € auf 161,15 €                              659,25 €

auf 60 %                                 von 146,50 € auf 175,80 €                           1.318,50 €

auf 70 %                                 von 146,50 € auf 205,10 €                           2.637,00 €

auf 80 %                                 von 146,50 € auf 234,40 €                           3.955,50 €

auf 90 %                                 von 146,50 € auf 263,70 €                           5.274,00 €

auf 100 %                               von 146,50 € auf 293,00 €                           6.592,50 €

Die derzeitige soziale Regelung sieht vor, dass den Empfängern von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) die Beförderungskosten auf Antrag zu 100 % Kosten zu erstatten sind. Hiervon wird nur in wenigen Einzelfällen Gebrauch gemacht.

 

Die Staffelung der Kostenbeteiligung für Einkommen oberhalb der Hartz IV–Regelsätze erfordert einen beträchtlichen Verwaltungsmehraufwand. Insbesondere die Festsetzung sowie die weitere Anpassung von Einkommensstufen (in vergleichbaren Fällen ist hierbei die Rechtmäßigkeit oft fraglich), die Einreichung umfangreicher Einkommensnachweise sowie deren Prüfung sowie die Bescheiderstellung. Die rechtlichen Risiken einer derartigen Staffelung sowie der zusätzliche Aufwand für die Verwaltung und die Betroffenen stehen in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden Einnahmeverbesserungen, die auf jeden Fall unterhalb der Verbesserung gemäß der 100 % - Kostenbeteiligung (siehe oben) liegt.

 

Aus vorgenannten Gründen wird deshalb vorgeschlagen, die Beteiligung der betroffenen Eltern bzw. volljährigen Schüler/innen an den Kosten für die notwendige Schülerbeförderung von 50% auf 60% zu erhöhen.

 

Hierdurch könnte eine Kostenentlastung für die Stadt Eisenach von ca. 1.300 Euro/Jahr erreicht werden.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 - Übersicht zur Beteiligung der Schulträger des Freistaates Thüringen an den Kosten der Schülerbeförderung ab Klassenstufe 11