I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Herrn/Frau
................................................
und
2.
Herrn/Frau
................................................
als Delegierte für die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in
Stuttgart vom
03. Mai bis 05. Mai 2011 zu benennen.
Stellvertreterregelung
Als Stellvertreter zu 1. wird Herr/Frau
.......................................
und
als Stellvertreter zu 2. wird Herr/Frau
........................................
als Delegierte/r für die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages benannt.
Begründung:
Mit Schnellbrief vom 10.12.2010 wurde die
Stadtverwaltung der Stadt Eisenach als unmittel-bare Mitgliedstadt des
Deutschen Städtetages aufgefordert, in Vorbereitung der Hauptver-sammlung
Abgeordnete mit Stimmrecht zu entsenden. Nach § 6 Abs. 2 der Satzung können zur
Hauptversammlung mit Stimmrecht entsenden:
unmittelbare
Mitgliedstädte bis 250.000 Einwohner 2 Abgeordnete
Damit
stehen der Stadt Eisenach unter Zugrundelegung der amtlichen Einwohnerzahl nach
dem Stand 31.12.2009 (42 847 Einwohner) - 2 Abgeordnete - zu. Die Hälfte der
Abgeordneten soll aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaft bestehen.
Des Weiteren weist der Deutsche Städtetag
besonders darauf hin, dass neben den stimmberechtigten Abgeordneten die stimmberechtigten
Mitglieder des Hauptausschusses und des Präsidiums des Deutschen Städtetages
kraft Satzung (§ 6 Abs. 3) zur Hauptversammlung stimmberechtigt sind. Dem
Hauptausschuss gehört aus der Stadt Eisenach der Oberbürgermeister, Herr Doht,
an.
Der Deutsche Städtetag teilt weiterhin mit,
dass es auch diesmal möglich ist, neben den stimmberechtigten Mitgliedern
weitere Teilnehmer(innen) als Gäste ohne Stimmrecht zur Hauptversammlung zu
entsenden.