Betreff
Aufhebung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Westthüringen
Vorlage
0523-StR/2010
Aktenzeichen
61.23.14.2402
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt die Aufhebung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Westthüringen.

 

 


Begründung:

 

Der Stadtrat hat mit Beschluss 0764/ 2003 vom 21.11.2003 die Mitgliedschaft an der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Westthüringen (KAW) beschlossen. Der entsprechende “Vertrag zur Bildung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Westthüringen” wurde im März 2004 von den Oberbürgermeistern bzw. Bürgermeistern unterzeichnet.

 

Mitglieder der damit gegründeten Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Westthüringen waren die Städte Bad Langensalza, Bad Salzungen, Eisenach, Gotha und Mühlhausen. Gotha hat bereits mit Beschluss vom 08.11.2005 die Mitgliedschaft gekündigt.

 

Ziel entsprechend § 1 des Vertrags ist es, zur Stärkung der Region Westthüringen eine Städtekooperation zur Sicherung und Erweiterung oberzentraler Funktionen anzustreben und dafür ein Regionales Entwicklungskonzept zu erarbeiten.

 

Dieses Ansinnen war bei der Diskussion zur Erarbeitung des Landesentwicklungsplans (LEP) sehr hilfreich. Im LEP 2004 werden Bad Langensalza und Bad Salzungen als Mittelzentren ausgewiesen; Eisenach, Gotha und Mühlhausen sind als Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums definiert.

 

Um die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit der Städte zu untersuchen, war angestrebt, ein Regionales Entwicklungskonzept zu erstellen. In mehrfachen Beratungen auf der Ebene der Oberbürgermeister/ Bürgermeister, der zuständigen Fachämter und mit den Vertretern der Regionalen Planungsgemeinschaften wurden die Prämissen für die Formulierung einer entsprechenden Aufgabenstellung besprochen.

 

Dem Thüringer Landesverwaltungsamt wurde im September 2005 eine Aufgabenstellung zur Vorprüfung einer Förderfähigkeit übergeben. Das letzte Gespräch dazu fand im April 2006 statt. Der Leiter des zuständigen Referates informierte darüber, dass es schwierig sei, bei Städtekooperationen die Zusammenarbeit klar zu definieren, ohne dass es zu Konkurrenzsituationen komme. Man müsse sich bereits im Vorfeld auf bestimmte Handlungsfelder konzentrieren. Die bereits im Landesentwicklungsplan und in den Regionalplänen behandelten Aspekte seien nicht erneut zu hinterfragen. Seitdem fanden keine Aktivitäten mehr statt.

 

Die KAW sollte sich vorerst nur auf die Erarbeitung des Regionalen Entwicklungskonzeptes beschränken. Es wird gemeinsam von den Städten die Meinung vertreten, dass ein solches Konzept nicht mehr notwendig ist. Eine starre Zusammenarbeit auf der Grundlage der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Westthüringen erübrigt sich somit.

 

Ein Meinungsaustausch zwischen den Städten zur gegenseitigen Information, zur Umsetzung gemeinsamer punktueller Probleme und bei Bedarf auch zur kooperativen Interessenvertretung ist trotzdem jederzeit möglich.

 

Die Aufhebung des Vertrags ist mit den beteiligten Städten vorabgestimmt. Auch diese werden die entsprechenden Beschlüsse fassen.