I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
die Bestellung des/der
1. Herrn/Frau
..................................................,
2. Herrn/Frau
..................................................
3. Herrn/Frau
.................................................. und
4. Herrn/Frau ..................................................
zu Vertretern der Stadt
Eisenach im Aufsichtsrat der Eisenach – Wartburgregion Touristik GmbH für die
Dauer der laufenden kommunalen Wahlperiode.
Begründung:
Mit dem Austritt des Mitgesellschafters zum 31.12.2010 und der Übernahme der Anteile durch die Stadt Eisenach wurde der bestehende Gesellschaftsvertrag entsprechend angepasst (StR/0218/2010). Maßgebliche Änderungen gab es u.a. in der Organisation und Zusammensetzung des Aufsichtsrates aufgrund der geänderten Gesellschafterstruktur.
Der Aufsichtsrat besteht nunmehr aus fünf Mitgliedern, wobei der Oberbürgermeister kraft seines Amtes Mitglied und zugleich Vorsitzender ist. Er kann allerdings gemäß § 9 Abs. 1a einen ständigen Vertreter benennen, der an seiner Stelle den Vorsitz wahrnimmt.
Die Stadt Eisenach entsendet nach den Regelungen des § 101 Aktiengesetz im Übrigen vier weitere Mitglieder in den Aufsichtsrat. Die Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern ist nicht vorgesehen.
Weitere Festlegungen zum Verfahren der Bestellung trifft die Satzung nicht. Aus dem Grund erfolgt die Bestellung der Mitglieder gem. § 9 Abs. 2 – 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach. Hiernach wären 2 Mandate durch die CDU, 1 Mandat durch die Fraktion DIE LINKE und 1 Mandat durch die SPD zu besetzen.
Mit der Bestellung der neuen Mitglieder endet automatisch die Bestellung und Entsendung der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder.