Betreff
Teilfortschreibung des Schulnetzplanes der staatlichen Schulen der Stadt Eisenach
Vorlage
0541-StR/2010
Aktenzeichen
51.4
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Teilfortschreibung des Schulnetzplanes der staatlichen Schulen der Stadt Eisenach – Aufhebung des Schulstandortes der Grundschule Neuenhof zum Schuljahr 2011/2012 - wird zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, dass erforderliche Verfahren einzuleiten und die Teilfortschreibung dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

 


Begründung:

 

Gemäß § 41 des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG) werden Schulnetzpläne von den Schulträgern für ihr Gebiet aufgestellt und fortgeschrieben.

 

Der Schulnetzplan 2006/2007 – 2011/2012 wurde am 07.04.2006 vom Stadtrat der Stadt Eisenach (Beschluss-Nr. 0336/2006) beschlossen.

 

Der Schulnetzplan enthält den gegenwärtigen und zukünftigen Schulbedarf sowie die Schulstandorte und deren Bildungsangebote. Treten Veränderungen bzw. Abweichungen zu den getroffenen Festlegung des Schulnetzplanes auf, so ist dieser fortzuschreiben.

 

Über die Schulnetzpläne ist sicherzustellen, das Schulen eine Größe haben, die einen geordneten Schulbetrieb ermöglichen. Dies ist als Mindestforderung für Grundschulen erfüllt, wenn die Bildung von vier Klassen möglich (Mindestklassenanzahl) ist und eine Schülermindestzahl von 15 Schülern pro Jahrgangsstufe erreicht wird.

 

Die Bildung der Mindestklassenanzahl konnte auch unter Einbezug der Schüler aus dem Wartburgkreis in den zurückliegenden Schuljahren 2003/2004 – 2009/2010 in drei Schuljahren in der Grundschule Neuenhof nicht erreicht werden.

Auf der Grundlage der Geburtenentwicklung in dem Schulbezirk (inkl. Gemeinde Lauchröden) ist die Erreichung der Schülermindestzahl für die Grundschule Neuenhof bis zum Schuljahr 2016/2017 in mehreren Schuljahren ungewiss.

 

Grundsätzlich besteht, im Vergleich zu den weiteren Grundschulen (Schuljahr 2010/2011 = 20,4 Schüler/Klasse), eine unterdurchschnittliche Klassenstärke an der Grundschule Neuenhof (2010/2011 = 15,8 Schüler/Klasse).

 

Im Schuljahr 2010/2011 besuchen 35 Kinder aus der Stadt Eisenach und 27 Kinder aus dem Wartburgkreis die Grundschule in Neuenhof.

Die räumlichen Kapazitäten zur Aufnahme der Schüler aus der Stadt Eisenach, die derzeit in der Grundschule Neuenhof beschult werden, sind an der Hörselschule vorhanden.

 

Im Rahmen der notwendigen Haushaltskonsolidierung und unter dem Aspekt, effektive und effiziente Strukturen in der Schullandschaft der Eisenacher Grundschulen zu schaffen schlägt die Verwaltung vor, den Schulstandort Grundschule Neuenhof aufzuheben und den Schulbezirk der Hörselschule zuzuordnen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

§ 41 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)