II. Fragestellung
Wann findet die Schallpegelmessung statt bzw. mit welchem Ergebnis hat
sie stattgefunden?
Beantwortung
Die Schallpegelmessung ist von UFE für Januar 2011 durch ein Ingenieurbüro zugesagt.
Die zugrundezulegenden Messpunkte sind bereits mit dem Umweltamt abgestimmt.
Dessenungeachtet wird durch das Umweltamt eine weitere orientierende Messung vorgenommen.
Die Messung des Umweltamtes der Stadtverwaltung Eisenach erfolgt auf der
Grundlage des
§ 22 des "Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
(Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)" in der Fassung der Bekanntmachung
vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830) zuletzt geändert durch Artikel 3 des
Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163)" i. V. mit der
"Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BImSchG - Technische
Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26.08.1998 (TA Lärm)".
Entsprechend der gesetzlichen Grundlagen sind die Messungen bei
entsprechenden Witterungsbedingungen (leichter Mitwind, kein Regen, kein
Schnee) durchzuführen. Des Weiteren ist der Zeitraum der Messung so zu wählen,
dass die Hintergrundbelastung durch Fremdgeräusche gering ist. Hierzu sind die
Nachtstunden besonders geeignet.
Die Messung wird in der Friesstraße, vor dem Grundstück des Herrn Schall
durchgeführt. Der Standort ist nach der tatsächlichen Nutzung als allgemeines
Wohngebiet einzustufen. Hierfür ist für die Nachtzeit (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr)
nach TA Lärm ein Immissionsrichtwert von 40 dB (A) festgelegt. Als
Beurteilungszeitraum gilt die lauteste Stunde.
Im Ergebnis der eigenen orientierenden Messung sowie der von UFE zu beauftragenden
Messung durch einen Sachverständigen erfolgt die weitere Veranlassung durch die
Untere Immissionsschutzbehörde.