II. Fragestellung
1.
Wie
gestaltete sich die Finanzierung der Sanierung des letzten Abschnitts der
Wartburgauffahrt? (Welche Finanzen brachte also ggf. die Stadt Eisenach selbst
auf, aus welchem Haushaltstitel, welche Fördermittel des Landes oder anderer
sind geflossen?)
2.
Liegen
jetzt alle notwendigen Stellungnahmen der Denkmalbehörden vor?
- Seit wann?
- Von wem?
- Mit welchem Inhalt?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Die
vorläufigen Kosten nach Submission (Kostenfeststellung erfolgt mit
Schlussrechnung, es müssen aber noch Restleistungen in den Randbereichen – bei
entspr. Witterung fertig gestellt werden) stellen sich wie folgt dar:
Baukosten: 162.762,71 €
Nebenkosten: 10.704,47 €
Förderfähige
Kosten: 173.467,18 €
Fördermittel
90 %: 156.120,46 €
Eigenanteil
10 %: 17.346,72 €
Die
Fördermittel wurden mit Bescheid des Freistaates Thüringen / Thüringer
Landesverwaltungsamt vom 19. 12. 2010 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie des „Europäischen
Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) in Höhe von 90 % der förderfähigen
Kosten bewilligt.
Die
Mittel werden jeweils anteilig aus dem Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung (EFRE), vom Bund und dem Freistaat Thüringen bereitgestellt.
Eine
Übernahme des Eigenanteils der Stadt Eisenach wurde beim Thüringer Ministerium
für Bau, Landesentwicklung und Verkehr mit Schreiben vom 24. 06. 10 beantragt.
Mit Schreiben vom 12. 07. 10 wurde diese Übernahme abgelehnt, so dass
letztendlich eine Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von 10 % in Abstimmung
mit dem Thüringer Innenministerium und dem Thüringer Landesverwaltungsamt aus
dem Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes erfolgte.
Die
Sanierung des unteren Teilstückes der Wartburgauffahrt zur Erhaltung des
gebrauchsfähigen Zustandes wurde (analog dem oberen, weit größeren Abschnittes)
unter Beachtung des obersten Haushaltsgrundsatzes der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit
ausgeschrieben und im Wesentlichen fertig gestellt.
Zu
2.
Zwischen
der, die Genehmigung erteilenden, Unteren Denkmalschutzbehörde sowie der in das
Verfahren einzubindenden Denkmalfachbehörde besteht ein Dissens über die
Erforderlichkeit einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis, der noch nicht
abschließend ausgeräumt ist.
Im
Rahmen der Prüfung durch die Untere Denkmalschutzbehörde wurde festgestellt,
dass gem. der entsprechenden gültigen Denkmalausweisung die Wartburgauffahrt im
auszubauenden Teilbereich nicht vom Schutzumfang des Denkmalensembles
„Mariental“ erfasst ist. Eine förmliche Ausweisung zum Denkmalensemble
„Sachgesamtheit Wartburg“ lag zum Maßnahmezeitpunkt nicht vor.
Nach
Rechtsauffassung der Unteren Denkmalschutzbehörde bedurfte es daher keiner
denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis.
In
der HFA-Sitzung vom 05. 10. 10 wurde die Problematik bereits umfassend
erläutert, der Vergabe der Bauleistung wurde mit Wissen dieses Sachverhaltes
einstimmig zugestimmt.