Betreff
Anfrage der Stadträtin Frau Wolf - Finanzierung der Wartburgauffahrt
Vorlage
AF-0152/2011
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie gestaltete sich die Finanzierung der Sanierung des letzten Abschnitts der Wartburgauffahrt? (Welche Finanzen brachte also ggf. die Stadt Eisenach selbst auf, aus welchem Haushaltstitel, welche Fördermittel des Landes oder anderer sind geflossen?)

2.      Liegen jetzt alle notwendigen Stellungnahmen der Denkmalbehörden vor?       
- Seit wann?         
- Von wem?          
- Mit welchem Inhalt?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Die vorläufigen Kosten nach Submission (Kostenfeststellung erfolgt mit Schlussrechnung, es müssen aber noch Restleistungen in den Randbereichen – bei entspr. Witterung fertig gestellt werden) stellen sich wie folgt dar:

 

Baukosten:                                162.762,71 €

Nebenkosten:                              10.704,47 €

 

Förderfähige Kosten:                  173.467,18 €

 

Fördermittel 90 %:                     156.120,46 €

Eigenanteil 10 %:                         17.346,72 €

 

Die Fördermittel wurden mit Bescheid des Freistaates Thüringen / Thüringer Landesverwaltungsamt vom 19. 12. 2010 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) in Höhe von 90 % der förderfähigen Kosten bewilligt.

Die Mittel werden jeweils anteilig aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), vom Bund und dem Freistaat Thüringen bereitgestellt.

Eine Übernahme des Eigenanteils der Stadt Eisenach wurde beim Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr mit Schreiben vom 24. 06. 10 beantragt. Mit Schreiben vom 12. 07. 10 wurde diese Übernahme abgelehnt, so dass letztendlich eine Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von 10 % in Abstimmung mit dem Thüringer Innenministerium und dem Thüringer Landesverwaltungsamt aus dem Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes erfolgte.

Die Sanierung des unteren Teilstückes der Wartburgauffahrt zur Erhaltung des gebrauchsfähigen Zustandes wurde (analog dem oberen, weit größeren Abschnittes) unter Beachtung des obersten Haushaltsgrundsatzes der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ausgeschrieben und im Wesentlichen fertig gestellt.

 

Zu 2.

Zwischen der, die Genehmigung erteilenden, Unteren Denkmalschutzbehörde sowie der in das Verfahren einzubindenden Denkmalfachbehörde besteht ein Dissens über die Erforderlichkeit einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis, der noch nicht abschließend ausgeräumt ist.

Im Rahmen der Prüfung durch die Untere Denkmalschutzbehörde wurde festgestellt, dass gem. der entsprechenden gültigen Denkmalausweisung die Wartburgauffahrt im auszubauenden Teilbereich nicht vom Schutzumfang des Denkmalensembles „Mariental“ erfasst ist. Eine förmliche Ausweisung zum Denkmalensemble „Sachgesamtheit Wartburg“ lag zum Maßnahmezeitpunkt nicht vor.

Nach Rechtsauffassung der Unteren Denkmalschutzbehörde bedurfte es daher keiner denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis.

In der HFA-Sitzung vom 05. 10. 10 wurde die Problematik bereits umfassend erläutert, der Vergabe der Bauleistung wurde mit Wissen dieses Sachverhaltes einstimmig zugestimmt.