II. Fragestellung
1.
Wie viele solcher Verstöße gegen die
Straßenreinigungssatzung sind seit Dezember 2010 im Stadtgebiet bekannt
geworden?
2.
Wie viele dieser Verstöße wurden von
der Stadt in welcher Form geahndet?
3.
Kann die Stadt versicherungstechnisch
mitverantwortlich gemacht werden für die Unfälle an o.g. Kreuzung wenn der
Kreuzungsbereich in Zeiträumen in welchen es mehr als sechs Stunden nicht
schneite nicht geräumt worden war?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zunächst ist nach Rücksprache mit der Verkehrspolizei festzustellen, dass an der Kreuzung Rennbahn/ Mühlhäuserstraße nicht mehrere Unfälle am 1.Weihnachtsfeiertag zu verzeichnen waren, am 2. Feiertag wurde 1 Unfall registriert.
Zu 1.:
108 Verstöße wurden bekannt.
Zu 2.:
108 Aufforderungen zur entsprechenden Pflichterfüllung ergingen an die Betroffenen;18 Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden eingeleitet.
Zu 3.
Gemäß § 49 Abs. 4 Thüringer Straßengesetz haben die Gemeinden ihre Innerortsstraßen nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit zu räumen und zu streuen. Je nach Witterungslage und Streuplan können bis zum wiederholten Beräumen oder Bestreuen mehrere Stunden vergehen. Insofern ist nicht von einem Organisationsmangel auszugehen.