Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Durchführung des Winterdienstes und Einhaltung der Straßenreinigungssatzung
Vorlage
AF-0155/2011
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie viele solcher Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzung sind seit Dezember 2010 im Stadtgebiet bekannt geworden?

2.      Wie viele dieser Verstöße wurden von der Stadt in welcher Form geahndet?

3.      Kann die Stadt versicherungstechnisch mitverantwortlich gemacht werden für die Unfälle an o.g. Kreuzung wenn der Kreuzungsbereich in Zeiträumen in welchen es mehr als sechs Stunden nicht schneite nicht geräumt worden war?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zunächst ist nach Rücksprache mit der Verkehrspolizei festzustellen, dass an der Kreuzung Rennbahn/ Mühlhäuserstraße  nicht mehrere Unfälle am 1.Weihnachtsfeiertag zu verzeichnen waren, am 2. Feiertag wurde 1 Unfall registriert.

 

Zu 1.:

 

108 Verstöße wurden bekannt.

 

Zu 2.:

 

108 Aufforderungen zur entsprechenden Pflichterfüllung ergingen an die Betroffenen;18 Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden eingeleitet.

 

Zu 3.

 

Gemäß § 49 Abs. 4 Thüringer Straßengesetz haben die Gemeinden ihre Innerortsstraßen nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit zu räumen und zu streuen. Je nach Witterungslage und Streuplan können bis zum wiederholten Beräumen oder Bestreuen mehrere Stunden vergehen. Insofern ist nicht von einem Organisationsmangel auszugehen.