Betreff
Anfrage der Stadtratsfraktion B 90/Die Grünen - Haushaltssatzung 2011
Vorlage
AF-0162/2011
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

 

1.      Wann wird der Oberbürgermeister dem Stadtrat eine gesetzeskonforme Haushaltssatzung für 2011 vorlegen?

2.      Nach welchen Regularien bzw. Kriterien erfolgt bis dahin die vorläufige Haushaltsführung nach ThürKO § 61 und individuell  auf die Stadt Eisenach zugeschnitten?

3.      Wie werden 2011 neue Investitionen auf den Weg gebracht ohne eine genehmigten Vermögenshaushalt?

 

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

 

Zu 1/2:            

 

Die Haushaltssatzung wird durch den Oberbürgermeister vorgelegt, wenn die Voraussetzungen gem. §§ 53 ff. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)  erfüllt werden.

 

Zum Sachstand der Haushaltsplanung 2011 wird mit der Vorlage Nr. 0548-BR/2011, welche am 21. Januar 2011 dem Stadtrat vorgelegt wird, Bericht erstattet. Aktuell sind weitere Verbesserungen der Einnahme- und/oder Ausgabesituation in der dort genannten Größenordnung nicht realisier- bzw. absehbar.

 

In der Folge wird die Stadt Eisenach – wie auch im Hauhsaltsjahr 2010 - auf unbestimmte Zeit in der vorläufigen Haushaltsführung nach den allgemein gültigen Regularien gemäß  § 61 ThürKO arbeiten.

 

Zu 3:

 

Aktuell wird derzeit von der Verwaltung eine Übersicht erstellt, welche investive Maßnahmen enthält, die zwingend aufgrund gesetzlicher Vorgaben notwendig und unabweisbar sind. Dieser Maßnahmenkatalog soll mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt werden, mit dem Ziel, die notwendigen Eigenmittel in Form einer Bedarfszuweisung zu beantragen. Die Prioritätenliste vorher dem Haupt- und Finanzausschuß zur Zustimmung vorgelegt werden.