Betreff
Einwohneranfrage - Garagensteuer
Vorlage
EAF-0012/2011
Art
Einwohneranfrage
II. Fragestellung
Meine Frage ist, auf
welcher Grundlage ist das festgelegt worden?
Beantwortung
Die Frage kann seitens der
Stadtverwaltung nicht abschließend beantwortet werden, da der dargestellte
Sachverhalt eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen dem Pächter und der
Verpächterin, der SWG betrifft, deren Inhalt nicht bekannt ist.
Grundsätzlich können Betriebskosten im
Rahmen eines Pachtverhältnisses, hierzu zählt u.a. die Grundsteuer A gemäß §§
581; 556 BGB i.V.m. § 2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung vom Verpächter auf den
Pächter umgelegt werden.
Dem Fragesteller wird empfohlen, sich zur Klärung der Angelegenheit an die Städtische Wohnungsgesellschaft mbH (SWG) zu wenden.