Betreff
Einwohneranfrage - Garagensteuer
Vorlage
EAF-0012/2011
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

Meine Frage ist, auf welcher Grundlage ist das festgelegt worden?


Beantwortung

 

Die Frage kann seitens der Stadtverwaltung nicht abschließend beantwortet werden, da der dargestellte Sachverhalt eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen dem Pächter und der Verpächterin, der SWG betrifft, deren Inhalt nicht bekannt ist.

 

Grundsätzlich können Betriebskosten im Rahmen eines Pachtverhältnisses, hierzu zählt u.a. die Grundsteuer A gemäß §§ 581; 556 BGB i.V.m. § 2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung vom Verpächter auf den Pächter umgelegt werden.

 

Dem Fragesteller wird empfohlen, sich zur Klärung der Angelegenheit an die Städtische Wohnungsgesellschaft mbH (SWG) zu wenden.