I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Die Satzung über eine Veränderungssperre der Stadt Eisenach für den
Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes der Stadt Eisenach B 36
“Östliche Karl- Marx- Straße” nebst den Anlagen zur Satzung wird zur Kenntnis
genommen und gemäß § 15 Abs. 2 GO zur weiteren Beratung an den Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wirtschaft, Kultur und Tourismus sowie den Bau-, Verkehrs-
und Umweltausschuss verwiesen. Die Beschlussfassung soll in der nächsten
Stadtratssitzung erfolgen.
Begründung:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat am 27.08.2010 zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklungsziele die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 für den Bereich “Östliche Karl- Marx- Straße” beschlossen und den Aufstellungsbeschlusses am 15.09.2010 ortsüblich bekanntgemacht.
Wesentliche Ziele des Bebauungsplanes sind die Vermeidung einer ungeordneten Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben sowie der Ausschluss von großflächigem Einzelhandel und Handelseinrichtungen, die schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Eisenach im Sinne von § 9 Absatz 2a BauGB erwarten lassen.
Für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes wurden Baugesuche eingereicht, die eine Bebauung mit mehreren Einzelhandelseinrichtungen vorsehen. Es ist nicht auszuschließen, dass das Gebiet in der Konsequenz durch Summieren von einzelnen nicht großflächigen Einzelhandelsbetrieben die Charakteristik eines großflächigen Einzelhandels annimmt und sich in ein Sondergebiet für ein Einkaufszentrum - entgegen der städtebaulichen Zielsetzung - entwickelt. Deshalb ist es notwendig die Planung zwischenzeitlich mittels Veränderungssperre zu sichern. Bis zur Rechtskraft der Veränderungssperre kann eine Zurückstellung der Baugesuche nach § 15 Abs. 1 BauGB erfolgen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Satzungstext
Anlage 2: Geltungsbereich als Anlage 01 zur Satzung
Anlage 3: Flurstücksliste als Anlage 02 zur Satzung