I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Herrn/Frau
…………………
zum
stellvertretenden Verbandsrat des Trink- und AbwasserVerbandes
Eisenach-Erbstromtal zu bestellen.
Begründung:
Mit Schreiben vom 27.01.2011 hat Herr Volker Loewrig sein Mandat als stellvertretender Verbandsrat beim Trink- und AbwasserVerband Eisenach-Erbstromtal mit sofortiger Wirkung niedergelegt.
Gemäß § 28 Abs. 3 Satz 1 ThürKGG in Verbindung mit § 6 Abs. 3 der Verbandssatzung ist für jeden bestellten Verbandsrat ein Stellvertreter zu bestellen.
Daher ist nun ein neuer stellvertretender Verbandsrat für Herrn Loewrig durch den Stadtrat zu bestellen. Das Mandat ist durch die Fraktion Bündnis 90/GRÜNE zu besetzen.
Herr Loewrig führt das Mandat gemäß § 6 Abs. 4 Nr. 2 der Verbandssatzung bis zur Bestellung des neuen stellvertretenden Verbandsrates weiter aus.