I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
die Teilnahme der Stadt Eisenach an dem Projektaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ mit dem Projekt „Goldschmiede Eisenach: Maßnahmen für eine vitale Stadtmitte“ und die damit verbundene Bereitstellung des Mitleistungsanteils im städtischen Haushalt 2022 bis 2025.
II.
Begründung:
Das
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in Verbindung mit dem
Bundesinstitut für Bau-, Stadt-, und Raumforschung hat zur Abgabe von
Projektvorschlägen zum Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“
aufgerufen. Abgabefrist war der 17.09.2021. Der Fördersatz beträgt 75 %. Es
findet ein 2stufiges Verfahren statt – 1. Stufe – Einreichung der
Interessenbekundung, Auswahl der Projekte und Bekanntgabe; 2. Stufe –
Einreichung eines Zuwendungsantrages einschließlich der Nachweis des kommunalen
Finanzierungsanteils (Ratsbeschluss).
In
Bezug auf den anhaltenden
Strukturwandel im Einzelhandel und zur Stärkung der Einkaufsinnenstadt hat die
Stadtverwaltung das folgende Projekt zur Finanzierung umfangreicher Maßnahmen
in der Innenstadt kurzfristig eingereicht.
„Goldschmiede Eisenach: Maßnahmen für eine vitale Stadtmitte“
Auch die Eisenacher
Innenstadt leidet an einer Abnahme der Vitalität. Gesellschaftliche
Veränderungen, wie Konzentrationsprozesse im Einzelhandel und der zunehmende
Onlinehandel in den letzten Jahren, wurden durch die Pandemie zusätzlich
verstärkt und zeigen sich in einer Abnahme der Vitalität sowie in Leerständen
und Brachen.
Mit dem Projekt
„Goldschmiede Eisenach“ soll an einer neuen Nutzungsmischung im Zentrum
gearbeitet werden: Hier werden Strategien zur Begegnung des Strukturwandels
entwickelt, neue Angebote erprobt und Kooperationen entstehen.
Für eine
wahrnehmbare Signalwirkung nimmt das Projekt in der Goldschmiedenstraße einen
konkreten, räumlichen Ausgangspunkt: Die Straße, die parallel zur vitalen
Karlstraße verläuft, ist seit Jahren untergenutzt. Leerstehende Läden, Baulücken und ein
ungenutztes ehemaliges Warenhaus prägen das Straßenbild negativ. Die
historische Bebauung der Straße sowie das architektonisch prägnante ehemalige
Kaufhaus „Steppke“ aus den 1920er Jahren wirken jedoch gleichzeitig identitätsstiftend
für die Eisenacher Bevölkerung.
Der Straßenzug und
das Kaufhaus werden zum Schlüsselprojekt: Hier bündeln sich die verschiedenen
Projektbausteine und Maßnahmen. Leere Läden werden zu Versuchslaboren, wo neue
Nutzungen ausprobiert werden. Eigentümerinnen werden beim Umbau der leeren
Erdgeschossräume unterstützt. Im Erdgeschoss des ehemaligen Kaufhauses zieht
das Citymanagement ein und das Projekt erhält einen zugänglichen, sichtbaren
Ausgangspunkt. Die Straße wird wiederbelebt und von hier aus auf die weitere
Innenstadt ausstrahlen.
Zudem werden
konzeptionelle Grundlagen geschaffen und ein tatkräftiges Kooperationsnetzwerk
für die Arbeit an einem vitalen Stadtzentrum etabliert. Dazu werden bestehende
Kooperationen und Projekte, die bereits in der Innenstadt wirksam sind,
aufgegriffen. Es wird ein Citymanagement geschaffen, das die Ziele der
Innenstadtentwicklung forciert, das Projekt vorantreibt und wichtige
konzeptionelle Grundlagenarbeit in die Wege leitet.
Das Kernziel des Projekts ist es dabei, die
Vitalität des Stadtzentrums als Mitte der Stadtgesellschaft zu sichern und zu
verbessern.
Kosten und Finanzierung
Folgende Kosten werden bei
dem Projekt erwartet:
Jahr |
Bezeichnung |
Projektkosten |
Mittel Dritter |
Anteil Stadt |
Anteil Bund |
2022 |
Anmietung Büro Citymanagement und Projektraum |
2.000 € |
- € |
500 € |
1.500 € |
2023 |
Anmietung Büro Citymanagement und Projektraum |
4.000 € |
- € |
1.000 € |
3.000 € |
2024 |
Anmietung Büro Citymanagement und Projektraum |
4.000 € |
- € |
1.000 € |
3.000 € |
2025 |
Anmietung Büro Citymanagement und Projektraum |
4.000 € |
- € |
1.000 € |
3.000 € |
2023 |
Anmietung Versuchslabore |
9.000 € |
- € |
2.250 € |
6.750 € |
2024 |
Anmietung Versuchslabore |
10.000 € |
- € |
2.500 € |
7.500 € |
2025 |
Anmietung Versuchslabore |
12.000 € |
- € |
3.000 € |
9.000 € |
2022 |
Citymanagement |
50.000 € |
- € |
12.500 € |
37.500 € |
2023 |
Citymanagement |
75.000 € |
- € |
18.750 € |
56.250 € |
2024 |
Citymanagement |
75.000 € |
- € |
18.750 € |
56.250 € |
2025 |
Citymanagement |
75.000 € |
- € |
18.750 € |
56.250 € |
2022 |
Gestaltungskonzept (Logo, CD, Web, Flyer, Versuchslabor) |
17.500 € |
- € |
4.375 € |
13.125 € |
2023 |
Machbarkeitsstudie ehem. KH Steppke |
7.500 € |
- € |
1.875 € |
5.625 € |
2024 |
Fertigstellung Masterplan Innenstadt |
40.000 € |
- € |
10.000 € |
30.000 € |
2023 |
Umbauförderung |
11.000 € |
- € |
2.750 € |
8.250 € |
2024 |
Umbauförderung |
14.000 € |
- € |
3.500 € |
10.500 € |
2025 |
Umbauförderung |
15.000 € |
- € |
3.750 € |
11.250 € |
2022 |
Umbauförderung Schlüsselprojekt ehem. KH Steppke |
15.000 € |
- € |
3.750 € |
11.250 € |
440.000 € |
|
|
|
Die Finanzierung soll wie
folgt erfolgen:
Jahr |
Projektkosten gemäß Ausgabenplan |
ggf. Mittel beteiligter Dritter |
ggf. Mittel öffentlicher Fördergeber |
Kosten KoFi Bund/Kommune |
Kommunaler Eigenanteil |
Mitte unbeteiligter Dritter |
Bundesmittel |
2022 |
84.500 € |
- € |
- € |
84.500 € |
21.125 € |
- € |
63.375 € |
2023 |
106.500 € |
- € |
- € |
106.500 € |
26.625 € |
- € |
79.875 € |
2024 |
143.000 € |
- € |
- € |
143.000 € |
35.750 € |
- € |
107.250 € |
2025 |
106.000 € |
- € |
- € |
106.000 € |
26.500 € |
- € |
79.500 € |
Gesamt |
440.000 € |
- € |
- € |
440.000 € |
110.000 € |
- € |
330.000 € |
Im Haushaltsjahr 2021 werden keine Ausgaben erwartet. Für
den Mitleistungsanteil ab dem Haushaltsjahr 2022 sind bereits Haushaltsstellen
eingeplant.
Sollte eine Aufnahme des Projektes in Phase 2 des Bundesprogrammes erfolgen, so wären ab 2022 bis 2025 rund 27.500 € jährlich als städtischer Mitleistungsanteil im Haushalt bereitzustellen.
Der Fördermittelgeber wird im Falle einer Förderzusage mit der Aufforderung zur Einreichung des Zuwendungsantrages eine verbindliche Willensbekundung des Stadtparlamentes über die Projektbeteiligung verlangen, mit der auch die Bereitschaft zur Bereitstellung des kommunalen Mitleistungsanteiles für die förderfähigen Projektkosten signalisiert wird. Insoweit stellt der vorliegende Beschluss einen Vorratsbeschluss für den Fall der Förderzusage (Aufnahme in die zweite Förderprojektstufe) dar.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Interessenbekundung
Anlage 2 – Projektskizze
Hinweis:
Die Anlagen können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und
Gremien à Ratsinfosystem
unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates
einsehen.