Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

Der Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung der Städtischen Wohnungsgesellschaft Eisenach mbH (SWG) wird angewiesen,

1.       der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020,

2.       der Ausschüttung eines Betrages von 842.000,00 € (netto) aus dem Jahresüberschuss 2020 in Höhe von 1.226.900,74 € an die Gesellschafterin Stadt Eisenach sowie

3.       der Einstellung des verbleibenden Betrages in Höhe von 384.900,74 € in die Gewinnrücklage

zuzustimmen.

 

Die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 wird zur Kenntnis genommen.


Abstimmung:

9

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen