Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

1.      das vorliegende Abwägungsprotokoll (Anlage 1) über die während des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden (Anlage 2) zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.1 „AWE- Stammwerk“ gemäß § 1 Absatz 7 Baugesetzbuch (BauGB) als Abwägungsergebnis.

2.      das Abwägungsmaterial (Anlagen 1 und 2) zu den Verfahrensunterlagen zu nehmen.

3.      die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, welche Hinweise und Anregungen gegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Kenntnis zu setzen.

4.      das Abwägungsergebnis in einen 2. Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.1 „AWE- Stammwerk“ einzuarbeiten.

5.      den 2. Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.1 „AWE- Stammwerk“, bestehend aus Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen (Anlage 3). Die Begründung (Anlage 4: Teil I der Begründung) mit Umweltbericht (Anlage 5: Teil II der Begründung) wird gebilligt.

6.      die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange/ Nachbargemeinden gemäß § 4a Abs. 2; 3 BauGB. Die Auslegung des 2. Entwurfes soll durch angemessen verkürzte Dauer auf 3 Wochen beschränkt werden. Die rechtskonforme Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen erfolgt auf der Homepage der Stadt Eisenach sowie durch öffentliche Auslegung in den öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten der Stadtverwaltung, Markt 22, 2. Obergeschoss.

7.      die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung des 2. Entwurfes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 2; 3 BauGB mit der Mitteilung, welche umweltbezogenen Informationen für das Verfahren vorliegen.

 

 

 

 

 


Abstimmung:

8

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen