Sitzung: 09.09.2011 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: abgelehnt
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 16, Enthaltungen: 1
Vorlage: 0686-StR/2011
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Dem Entwurf des Bebauungsplanes,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil
B) wird zugestimmt; die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.
2.
Der Entwurf des Bebauungsplanes ist im
Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sind über
die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur
Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
Abstimmung: |
16 |
Stimmen dafür |
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16 |
Stimmen dagegen |
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1 |
Stimmenthaltung |
Damit ist die
Beschlussvorlage abgelehnt.
Die Dezernentin, Frau Rexrodt, weist darauf hin, dass mit der Ablehnung des Beschlusses die Stadt Eisenach die Kosten des städtebaulichen Vertrages tragen muss. Sie macht deutlich, dass das Eine das Andere bedingt.