Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Dem Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) wird zugestimmt; die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.

2.      Der Entwurf des Bebauungsplanes ist im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.


Abstimmung:

16

Stimmen dafür

 

16

Stimmen dagegen

 

1

Stimmenthaltung

 

Damit ist die Beschlussvorlage abgelehnt.

 

Die Dezernentin, Frau Rexrodt, weist darauf hin, dass mit der Ablehnung des Beschlusses die Stadt Eisenach die Kosten des städtebaulichen Vertrages tragen muss. Sie macht deutlich, dass das Eine das Andere bedingt.