I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Dem Entwurf des Bebauungsplanes,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil
B) wird zugestimmt; die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.
2.
Der Entwurf des Bebauungsplanes ist im
Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sind über
die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur
Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.