I. Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
Dem Vorentwurf des Bebauungsplanes,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil
B) wird zugestimmt; die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.
2.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes ist im
Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
öffentlich auszulegen. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange
sind über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen und gemäß § 4 Abs. 1
BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.