Betreff
Bebauungsplan Nr. 3 SF "Auf dem Werth", Hier: Billigung des Entwurfes und öffentliche Auslegung
Vorlage
0815-StR/2012
Aktenzeichen
61.23/ B3SF
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Dem Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 3 SF “Auf dem Werth” Stedtfeld, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) wird zugestimmt; die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.

2.      Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Behörden gemäß § 4 Absatz 2 BauGB i. V. mit § 4a Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden; die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfes ist vorzunehmen.


Begründung:

Der Bebauungsplan Nr. 3 SF ”Auf dem Werth” Stedtfeld hat zum Ziel, die notwendige und einzig mögliche bauliche Erweiterung und Entwicklung des Automobilherstellers Opel zu sichern.

 

Um Bauplanungsrecht für die geplanten Erweiterungen und auch Planungssicherheit für die vorhandenen baulichen Nutzungen zu erwirken, besteht Konsens zwischen der Stadt Eisenach und der Opel Eisenach GmbH den dafür erforderlichen Bebauungsplan zu erarbeiten. Ein Städtebaulicher Vertrag für das notwendige Bauleitplanverfahren wurde zwischen der Stadt Eisenach und der Opel Eisenach GmbH mit Zustimmung des Stadtrates (StR/0387/2011) geschlossen. Mit dem Änderungsbeschluss des Stadtrates (StR/0388/2011) wurde das Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. 3 SF ”Auf dem Werth” Stedtfeld eingeleitet und bereits der Geltungsbereich des Bebauungsplanes an die neuen Gegebenheiten angepasst. Die vorbereitenden Untersuchungen in Form des sogenannten Scopingverfahrens wurde im August 2011 durchgeführt. Der Vorentwurf zum Bebauungsplan wurde mit Beschluss des Stadtrates (StR/0442/2011) am 14.10.2011 gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Auslegung erfolgte vom 26.10. bis 25.11.2011; die Bekanntmachung dazu am 19.10.2011. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich zur Abgabe ihrer Stellungnahme zum Vorentwurf gem. § 4 Abs. 1 BauGB aufgefordert.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken zum Vorentwurf wurden geprüft und sind - soweit möglich - in dem nun vorliegenden Entwurf eingeflossen. Zum Hochwasser- und Immissionsschutz sowie zum Ausgleich für notwendige Eingriffe in Natur und Landschaft wurden weiterführende Untersuchungen, Berechnungen und gutachterliche Analysen in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden vorgenommen, die eine Machbarkeit der geplanten städtebaulichen Ziele nachweisen und getroffene Festsetzungen nach den gesetzlichen Bestimmungen, gegebenenfalls durch entsprechende Maßnahmen, planungsrechtlich sichern. Die Untersuchungen können während der Offenlage mit eingesehen werden und werden Bestandteil der Satzungsunterlagen.

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach soll dem Entwurf - bestehend aus der Planzeichnung - Teil A (Anlage 1) - und den textlichen Festsetzungen - Teil B (Anlage 2) - zustimmen sowie die Begründung mit dem Umweltbericht (Anlage 3) billigen und die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach §  3 Abs. 2 BauGB bestimmen. Gleichzeitig soll die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, nach § 4 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 4 a Abs. 2 BauGB erfolgen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Teil A – Planzeichnung

Anlage 2: Teil B – Textliche Festsetzungen

Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht

 

 

Die Anlagen können im Internet unter www.eisenach.de Bereich Bürgerservice, Menüpunkt Politik/Stadtrat, Unterpunkt Ratsinfo sowie im Stadtplanungsamt, Sachgebiet Stadtplanung eingesehen werden.