Betreff
Bebauungsplan Nr. 12.1 "AWE" 1.Änderung Hier: Billigung Vorentwurf und Beschluss zur Auslegung
Vorlage
0845-StR/2012
Aktenzeichen
61.23.15_B12.1 1.Ä
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      den Vorentwurf zum Bebauungsplan der Stadt Eisenach Nr. 12.1 “Automobilwerk Eisenach - Stammwerk” 1. Änderung, bestehend aus dem Planvorentwurf und den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit Umweltbericht zu billigen;

2.      die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB;

3.      die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Vorentwurfes.


Begründung:

 

In Abstimmung mit der Föst Gewerbe-Immobilien GmbH & Co. KG soll der Bebauungsplan mit dem Ziel erarbeitet werden, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um eine Bebauung mit einem ”Möbelmitnahmemarkt” in einer Größe von max. 7.000 m² Verkaufsfläche mit nicht zentrenrelevantem Sortiment zu ermöglichen. Dieser steht im Zusammenhang mit der Nachnutzung des ”O1”-Gebäudes des ehemaligen Automobilwerkes als Möbelhaus auf dem benachbarten Grundstück.

 

Im Vorentwurf wird das Plangebiet nach den Vorgaben der Unteren Abfallbehörde als Altlastenverdachtsfläche gekennzeichnet, obwohl nachweislich fachgerechte Sanierungsmaßnahmen auf dem Grundstück stattgefunden haben. Jedoch ist das gesamte AWE-Areal noch im Thüringer Altlastenkataster (Thalis) verzeichnet. Die Voraussetzungen für die Löschung eines Teilgrundstückes des Areals aus dem Verzeichnis werden gegenwärtig geprüft.

 

Die Erarbeitung des Planentwurfs sowie die Kosten des Verfahrens übernimmt der zukünftige Eigentümer mittels Städtebaulichem Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 Pkt. 1 BauGB. Dieser wurde zwischen der Föst Gewerbe-Immobilien GmbH & Co. KG und der Stadt Eisenach nach dem Stadtratsbeschluss vom 09.09.2011 (Beschluss-Nr. STR/0409/2011) am 20.09.2011 geschlossen.

 

Der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.1 wurde in der Sitzung am 09.09.2011 mit Beschluss-Nr. STR/0410/2011 gefasst. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 30.09.2011.

 

Der vorliegende Vorentwurf des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 12.1 “Automobilwerk Eisenach – Stammwerk” 1. Änderung ist öffentlich auszulegen, um die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Der Öffentlichkeit soll Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden (§ 3 Abs. 1 BauGB).

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern ( § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

 

Der Vorentwurf des o. g. Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht soll deshalb vom Stadtrat der Stadt Eisenach gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt werden. Die Auslegung ist ortsüblich bekanntzumachen.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen (Vorentwurf)

Anlage 2: Begründung zum Vorentwurf

Anlage 3: Umweltbericht zum Vorentwurf

 

Die Anlagen können im Internet unter www.eisenach.de, Bereich Bürgerservice, Menüpunkt Politik/Stadtrat, Unterpunkt Ratsinfo sowie im Stadtbauamt, Sachgebiet Stadtplanung eingesehen werden.