Betreff
Bebauungsplan Nr. 46 "Auf dem Reitenberg" Hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
0962-StR/2012
Aktenzeichen
61.23/ B 46 S
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Bebauungsplan der Stadt Eisenach Nr. 46 „Auf dem Reitenberg” Neukirchen - bestehend aus der Planzeichnung und den Textfestsetzungen (Anlage 1) - wird gemäß
§ 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches als Satzung beschlossen.


Begründung:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat am 20.07.2012 mit Beschluss- Nr. StR/0574/2012 das Ergebnis der Abwägung zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 46 „Auf dem Reitenberg” Neukirchen beschlossen. Das Abwägungsergebnis wurde den Beteiligten gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mitgeteilt.

 

Der Bebauungsplan (Anlage 1), – bestehend aus der Planzeichnung - Teil A - und den Textfestsetzungen - Teil B -, soll nun als Satzung beschlossen und zusammen mit der Begründung (Anlage 2) und dem Umweltbericht (Anlage 3) zur Genehmigung beim Thüringer Landesverwaltungsamt eingereicht werden. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Bebauungsplan

Anlage 2: Begründung

Anlage 3: Umweltbericht

 

Die Anlagen können im Internet unter www.eisenach.de, Bereich Bürgerservice, Menüpunkt Politik/Stadtrat, Unterpunkt Ratsinfo, im Ratsinformationssystem für die Stadtratsmitglieder sowie im Stadtbauamt, SG Stadtplanung, eingesehen werden.