I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Der
Bebauungsplan der Stadt Eisenach Nr. 46 „Auf dem Reitenberg” Neukirchen -
bestehend aus der Planzeichnung und den Textfestsetzungen (Anlage 1) - wird
gemäß
§ 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches als Satzung beschlossen.
Begründung:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat am 20.07.2012 mit Beschluss- Nr. StR/0574/2012 das Ergebnis der Abwägung zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 46 „Auf dem Reitenberg” Neukirchen beschlossen. Das Abwägungsergebnis wurde den Beteiligten gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mitgeteilt.
Der Bebauungsplan (Anlage 1), – bestehend aus der Planzeichnung - Teil A - und den Textfestsetzungen - Teil B -, soll nun als Satzung beschlossen und zusammen mit der Begründung (Anlage 2) und dem Umweltbericht (Anlage 3) zur Genehmigung beim Thüringer Landesverwaltungsamt eingereicht werden. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Bebauungsplan
Anlage 2: Begründung
Anlage 3: Umweltbericht
Die Anlagen können im Internet unter www.eisenach.de, Bereich Bürgerservice, Menüpunkt Politik/Stadtrat, Unterpunkt Ratsinfo, im Ratsinformationssystem für die Stadtratsmitglieder sowie im Stadtbauamt, SG Stadtplanung, eingesehen werden.