Betreff
Fortschreibung der Schulnetzplanung für die staatlichen allgemeinbildenden Schulen der Stadt Eisenach, hier: Bildungshaus Neuenhof
Vorlage
1161-StR/2013
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Nach Abschluss der Prüfung gemäß Pkt. 3.) des Beschlusses Nr. StR/0400//2011 des Stadtrates der Stadt Eisenach vom 09. September 2011, wird die Schulnetzplanung für die staatlichen Schulen der Stadt Eisenach für den Zeitraum der Schuljahre 2012/2013 bis 2017/2018 mit nachfolgenden Maßnahmen fortzuschreiben:

 

1.      Die bauliche Umsetzung der Errichtung eines Bildungshauses am Schulstandort der Grundschule Neuenhof ist in Anbetracht der gegenwärtigen Finanzsituation der Stadt Eisenach nicht möglich. Die inhaltliche Zusammenarbeit der beiden Einrichtungen auf der Basis des erarbeiteten Konzeptes ist grundsätzlich möglich und wird durch die Stadt Eisenach ausdrücklich unterstützt.

2.      Der Schulstandort der Grundschule Neuenhof wird unter der Maßgabe der Gewährleistung einer Mindestschülerzahl pro Einschulungsjahrgang von 20 Schülern aufrechterhalten. Wird diese Mindestschülerzahl zukünftig an zwei aufeinander folgenden Jahren nicht erreicht, wird die Oberbürgermeisterin beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Aufhebung des Schulstandortes einzuleiten. Tritt dieser Fall ein, ist der Schulbezirk der Grundschule Neuenhof dem der Hörselschule zu zuordnen.

 


Begründung:

 

Gemäß § 41 des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG) werden Schulnetzpläne von den Schulträgern für ihr Gebiet aufgestellt und fortgeschrieben. Sie sollen u. a. ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sichern.

 

Die Schulnetzplanung für den Zeitraum 2012/2013 bis 2017/2018 wurde am 09.09.2011 vom Stadtrat der Stadt Eisenach (Beschluss-Nr. 0400/2011) beschlossen.

 

 

Zu Pkt. 1.

Unter Punkt 3.) des o. g. Beschlusses hat sich der Stadtrat der Stadt Eisenach zur Errichtung eines Bildungshauses unter Prüfung aller inhaltlichen, örtlichen und finanziellen Möglichkeiten bekannt.

 

Durch die Arbeitsgruppe “Bildungshaus Neuenhof” wurde im Rahmen des Programms “Anschwung für frühe Chancen” der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung mit viel Einsatz und hohem Engagement ein Konzept (Anlage 1) zur inhaltlichen Gestaltung und Errichtung eines Bildunghauses Neuenhof erarbeitet. Das Konzept basiert auf dem Thüringer Bildungsplan für Kinder bis 10 Jahre Basis sowie den Lehrplänen für die Thüringer Grundschulen. Die Vorstellung des Konzeptentwurfes durch Mitglieder der Arbeitsgruppe erfolgte in der Sitzung des Ausschusses für soziale Angelegenheiten, Bildung, Soziales und Gesundheitswesen am 15. Januar 2013. 

 

Das Konzept beinhaltet neben den pädagogischen Ansätzen und Vorstellungen auch die daraus resultierenden räumlichen Anforderungen. Im Ergebnis dieser Anforderungen wird im Konzept mit Kosten in Höhe von ca. 603.000 Euro (Brutto) für den erforderlichen Anbau sowie mit Sanierungskosten für den Altbau (Schulgebäude) in Höhe von ca. 550.000 Euro (Brutto) gerechnet. Insgesamt wird im Konzept von einer Investitionssumme inkl. Baunebenkosten in Höhe von ca. 1.153.288,50 Euro (Brutto) ausgegangen.

 

Der baufachlichen Stellungnahme (Anlage 2) ist zu entnehmen, dass die geschätzten Kosten für den Neubau als auskömmlich betrachtet werden. Die Kosten für die Sanierung des Altbaus werden mit insgesamt ca. 664.000 Euro (Brutto) inkl. Baunebenkosten veranschlagt.

 

Für die Herstellung der Außenanlagen wird durch den Bereich Hochbau mit Kosten in Höhe von ca. 142.000 Euro (Brutto) ausgegangen. Aus der Stellungnahme ergibt sich eine erforderliche Gesamtinvestitionssumme in Höhe von 1.409.000 Euro (Brutto). Die Kostenberechnung berücksichtigt keine Kosten zur Anschaffung von Ausstattungsgegenständen.

 

Aufgrund der Finanzsituation der Stadt Eisenach kommt eine Eigenfinanzierung bzw. eine Vorfinanzierung der Maßnahme durch Dritte nicht in Betracht. 

 

Im Rahmen des am 08. März 2013 stattgefundenen Gespräches teilte der Träger der Kindertagesstätte (evangelische Kirchgemeinde) mit, dass eine vollständige bzw. anteilige Beteiligung an der Finanzierung der Maßnahme nicht möglich ist.

 

Durch den Bereich Stadtplanung (Anlage 3) konnte lediglich aus dem Förderprogramm LEADER eine anteilige Förderung im Bereich der Planung bzw. Projektförderung in Aussicht gestellt werden. Über das Vorliegen der Fördervoraussetzungen und über die ggf. Höhe der Förderung kann auf der Basis des derzeitigen Projektstandes keine Aussage getroffen werden. 

 

Im Ergebnis ist festzustellen, das die bauliche Errichtung des Bildungshauses Neuenhof am Standort der Grundschule unter den derzeit gegebenen Umständen nicht finanziert werden kann.

 

Zu Pkt. 2.

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) hat in seinem Schreiben vom 27. April 2012 (Anlage 4) zum Prüfungsergebnis über die Fortschreibung der Schulnetzplanung der Stadt Eisenach der Weiterführung der Grundschule Neuenhof für das Schuljahr 2012/2013 “unter Zurückstellung von Bedenken” zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Stadt Eisenach aufgefordert, zur Fortführung der Grundschule Neuenhof ab dem 01. August 2013 ein tragfähiges Konzept unter Berücksichtigung der Schülerzahlentwicklung vorzulegen.

 

Gemäß den gemeinsamen Empfehlungen des TMBWK sowie der kommunalen Spitzenverbände zur Schulnetzplanung wird für den geordneten Schulbetrieb einer Grundschule eine Schülermindestzahl von 15 Schülern pro Jahrgangsstufe für erforderlich gehalten. Die statistische durchschnittliche Klassenstärke aller Grundschulen (außer Grundschule Neuenhof) der Stadt Eisenach im Schuljahr 2012/2013 liegt bei 20,025 Schülern. Die durchschnittliche Klassenstärke an der Grundschule Neuenhof beträgt aktuell 14 Schüler bei 3 Klassen. Um auch diesbezüglich möglichst gleichwertige Lernbedingungen an allen Grundschulen zu schaffen, wird auf eine Mindestschülerzahl in Höhe der Gesamtdurchschnittszahl abgestellt. Nach dem derzeitigen Stand der Entscheidung des Schulamtes über die gestellten Gastschulanträge für die Grundschule Neuenhof liegen aktuell für das Schuljahr 2013/2014 insgesamt 21 Anmeldungen vor. 

 

Der Übersicht zur Entwicklung der Schülerzahlen (Anlage 5) ist zu entnehmen, das diese Mindestzahl in der Vergangenheit mehrfach nicht erreicht wurde und auch zukünftig im Rahmen des vorhandenen Schulbezirkes unter Berücksichtigung von tatsächlicher Fluktuation nicht durchgängig erreichbar scheint.

 

Am Schulstandort der Grundschule Neuenhof besteht lt. Stellungnahme der Fachabteilung ein Sanierungsbedarf in Höhe von 806.000 Euro. Auf der Basis der Betriebskostenabrechnung 2012 sowie der Kosten für den Verwaltungs- und Unterrichtsbetrieb 2012 fallen jährliche Kosten in Höhe ca. 62.000 Euro an.

 

Mit Blick auf die tatsächlich eingetretene Entwicklung der Schülerzahlen an der Grundschule Neuenhof, der Forderung des TMBWK zur Vorlage von Entwicklungskonzepten für die Grundschule, der Schaffung von vergleichbaren Lernbedingungen in allen Grundschulen der Stadt Eisenach sowie dem Auftrag zur Schaffung eines unter wirtschaftlichen Aspekten effektiven und an der demographischen Entwicklung orientierten Schulnetzes (Pkt. Nr. 013 der Anlage 6 zum HH-Sicherungsgkonzept der Stadt Eisenach) ist der Schulstandort der Grundschule Neuenhof nur unter der langfristigen Sicherung einer für den ordnungsgemäßen Schulbetrieb ausreichenden Schülerzahl tragfähig. Dieser Zielstellung folgend wird Beschlusspunkt 2.) vorgeschlagen.

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 – Konzept zum Bildungshaus Neuenhof

Anlage 2 – Baufachliche Stellungnahme

Anlage 3 – Stellungnahme Stadtplanung

Anlage 4 – Schreiben des TMBWK vom 27. April 2012

Anlage 5 – Übersicht zur Entwicklung der Schülerzahlen