Betreff
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Eisenach (Friedhofsgebührensatzung), hier Einbringung
Vorlage
1171-StR/2013
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Der Stadtrat nimmt den Entwurf der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Eisenach (Friedhofsgebührensatzung) zur Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss.


Begründung:

 

Gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 2 Thüringer Kommunalordnung beschließt der Stadtrat über den Erlass von Satzungen.

 

Nach Ablauf des Kalkulationszeitraumes (2011/2012) ist eine Neukalkulation notwendig und zum Ausgleich der Kostenunterdeckungen (Kostenüberdeckung) sind gemäß § 12 Thüringer Kommunalabgabengesetz  diese im nächsten Bemessungszeitraum auszugleichen.

Die entsprechende Nachkalkulation ist Bestandteil der als Anlage beigefügten Kalkulation für den Bemessungszeitraum 2013 – 2015. Zum anderen sind durch neue Grabarten neue Gebührentatbestände zu kalkulieren gewesen.

Die Gebühren sind mit einer einhundertprozentigen Kostendeckung gerechnet worden. Nähere Informationen, insbesondere zur Höhe des Zuschuss „für das Allgemeininteresse“, sind der Kalkulation zu entnehmen.


Anlagenverzeichnis:

 

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Eisenach (Friedhofsgebührensatzung)

 

Gebührenkalkulation für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Wirtschaftsjahre 2013 – 2015

 

Gebührenvergleich