I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Der Stadtrat nimmt den Entwurf der
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der
Stadt Eisenach (Friedhofsgebührensatzung) zur Kenntnis und verweist ihn zur
weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss.
Begründung:
Gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 2 Thüringer Kommunalordnung beschließt der Stadtrat über den Erlass von Satzungen.
Nach Ablauf des Kalkulationszeitraumes (2011/2012) ist eine Neukalkulation notwendig und zum Ausgleich der Kostenunterdeckungen (Kostenüberdeckung) sind gemäß § 12 Thüringer Kommunalabgabengesetz diese im nächsten Bemessungszeitraum auszugleichen.
Die entsprechende Nachkalkulation ist Bestandteil der als Anlage beigefügten Kalkulation für den Bemessungszeitraum 2013 – 2015. Zum anderen sind durch neue Grabarten neue Gebührentatbestände zu kalkulieren gewesen.
Die Gebühren sind mit einer einhundertprozentigen Kostendeckung gerechnet worden. Nähere Informationen, insbesondere zur Höhe des Zuschuss „für das Allgemeininteresse“, sind der Kalkulation zu entnehmen.
Anlagenverzeichnis:
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Eisenach (Friedhofsgebührensatzung)
Gebührenkalkulation für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Wirtschaftsjahre 2013 – 2015
Gebührenvergleich