Sachverhalt:
Tor zur Stadt - Sachstand
12.04.2013
Bebauungsplan
Nr. 6
Die Inhalte und
Empfehlungen des GMA- Gutachtens werden, wie auch die lärmsystematische
Bewertung des Thüringer Landesverwaltungsamtes zum ZOB, im nächsten Planentwurf
Berücksichtigung finden.
Eine ausführliche Darstellung der beabsichtigten Verfahrensweise hinsichtlich der Berücksichtigung der eingegangenen Anregungen zur letzten Planfassung von 2001 im nunmehr zu erarbeitenden dritten Planentwurf kann der Begründung zur Beschlussvorlage 1153-StR/2013 “B6 - Entscheidung über Verfahrensfortgang” entnommen werden.
Einkaufszentrum
Altlasten -
Grundwassermonitoring
Der Abschlussbericht zum Grundwassermonitoring vom November 2006 bis November 2011 wurde geprüft. Folgendes Ergebniss teilt das Umweltamt mit:
Es werden zwölf Meßstellen beprobt.
Der Auszug aus dem Abschlussbericht 2012 ist beigefügt. Die komplette
Aktenlage hierüber umfasst sechs große Ordner, diese können im Umweltamt
eingesehen werden.
Die Meßkampagne ist seit 2012 wegen Verhandlungen zur Änderung der Sanierungsverantwortlichkeit ausgesetzt- soll jedoch spätestens im Herbst 2013 wieder einsetzen. Verhandlungen laufen zwischen den neuen und alten Investoren, dem Land Thüringen und der Stadt Eisenach.
Die Erweiterung des Grundwassernetz liegt im Bescheid vor - muss jedoch
ebenfalls auf die vertragliche Festsetzung zur Sanierungsverantwortlichkeit
zurückgestellt werden. Derzeit ist daher kein finanztechnisches Einvernehmen
nach Haushaltsbegleitgesetz vom Land zu erhalten.
Anlage 1 - Auszug aus
Abschlußbericht
Anlage 2a - Lage der 12 Meßstellen
Anlage 2b - Legende zum Lageplan der Meßstellen
Erschließung
Der
Erschließungsvertrag wurde vom Geschäftsbesorger im Zusammenarbeit mit dem
Fachjuristen abschlussreif verhandelt.
Baurecht/Grundstück
1.)
Verkauf von
der KVG an die Stadt Eisenach
Beschluss-Nr. StR/0454/2011 vom 14.10.2011
Es werden in der Flur 56 die Flurstücke 5647;5648/1 und 5648/3 von der
Stadt erworben für einen Kaufpreis in Höhe von 85.000,00 €. Hierzu gibt es
einen Kaufvertrag UR-Nr.1152/2011 vom 27.12.201, Notar Platz.
Der Kaufpreis ist derzeit nicht gezahlt seitens der Stadt Eisenach.
Dieser ist erst fällig, wenn der Verkäufer das Grundstück geräumt hat. Der
Besitz- und Lastenübergang erfolgt, wenn der Kaufpreis gezahlt und die Nutzung
als Stadtbusbahnhof nicht mehr besteht.
2.)
Verkauf von
der Stadt Eisenach an die Procom
Beschluss-Nr. StR/0530/2012 vom 04.02.2012
Es werden die Flurstücke 5647;5648/; 5648/3 sowie weiterhin 5648/4 und
5659/4 (Grundstück Waldhausstraße) für insgesamt 118.00,00 € an die Procom
veräußert. Hierzu gibt es bisher einen Vertragsentwurf.
Bahnhofstraße
38
Die faunistische Untersuchung zum Gebäude Bahnhofstr. 38 liegt vor. Das
Ergebniss des Gutachten ist, dass ein
Abriss grundsätzlich möglich ist. Die Auflagen aus dem Gutachten müssen
beachtet werden. Als Realisierungszeit für den Abriss wird das IV. Quartal
empfohlen.
Anlage 3 - Faunistisches Gutachten
Abbruchanzeige
wurde eingereicht. Die reinen Abrisskosten des Gebäudes (ohne evtl.
Ausgleichsmaßnahmen auf Grund des faunistischen Gutachtens und Planungskosten)
liegen bei 107.000 € (Kostenberechnung durch Ing.-Büro ). Eine Förderung im
Programm Stadtumbau/Aufwertung ist möglich, der Eigenanteil beträgt ca. 40.000
€ ( derzeit nicht gesichert).
Das Leistungsverzeichniss
liegt vor, für die Durchführung einer beschränkten Ausschreibung bis zur
Beauftragung ist ein Vorlauf von 8 Kalenderwochen erforderlich.
Die finanzielle Übernahme des Provisoriums wurde durch den Investor abgelehnt. Derzeit wird in Zusammenabeit mit der KVG an einer neuen Lösungsvariante gearbeitet.
Bahnhofstraße/Wartburgalle B19
Im Jahr 2009 gab
es Beschlüsse im Stadtrat zur
abschnittsweisen Baulastübernahme B 19, Gründe hierfür waren :
- einerseits dringender Handlungsbedarf zur Instandsetzung der Straße aus Gründen der Verkehrssicherheit verbunden mit städtischen Gestaltungs- und Trassierungsinteressen im Projektgebiet “Tor zur Stadt”
- andererseits war es der Straßenbauverwaltung aufgrund des laufenden Raumordnungsverfahren zur großräumigen Umverlegung der Ortsdurchfahrt der B 19 nicht mehr erlaubt, die von der Stadt gewünschten Veränderungen in diesem Bereich zu Lasten des Bundes zu realisieren
jetzige Situation:
- Fortgang des Raumordnungsverfahrens zur großräumigen Umverlegung der B 19 ist nicht abzusehen, Straße bleibt auf unbestimmte Zeit Bundesstraße
- finanzielle Situation der Stadt lässt die Verwirklichung der gestalterischen Interessen nicht in vollem Umfang zu
- angespannte Finanzlage ändert sich in den nächsten Jahren nicht
Die Verwaltungsspitze führte erste Vorgespräche mit dem Straßenbauamt Südwestthüringen mit dem Ziel, die bereits geführten Verhandlungen zur abschnittsweisen Übernahme der B 19 abzubrechen. Es ist geplant, dass Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr entsprechend zu informieren.
Die Rücknahme der Beschlüsse aus 2009 wird demnächst dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt.
Busbereitstellungsfläche
Die Verhandlungen zur Freistellung der betreffenden Flächen der Deutschen Bahn von der Bahnbetriebsnotwendigkeit (Entwidmung) werden in Abstimmung mit der DBAG ab der 18. KW fortgeführt.
ZOB und
Müllerstraße
Grundsätzlich muß zur Zeit geklärt, werden ob die Stadt Eisenach hinsichtlich des Neubaus eines zentralen ZOB und der Müllerstraße finanzielle Unterstützung (Übernahme der Eigenanteile) durch das Land Thüringen erhält. Auf Grund der städtischen Haushaltslage ist eine Durchführung der Maßnahme ohne entsprechende Bedarfszuweisungen o.ä. durch das Land nicht möglich.
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 Auszug aus Abschlußbericht Grundwassermonitoring
Anlage 2a Lage der 12 Meßstellen (Grundwassermonitoring)
Anlage 2b Legende zum Lageplan der Meßstellen
Anlage 3 Faunistisches Gutachten