Betreff
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion - Veränderungssperre "östliche Karl-Marx-Straße"
Vorlage
AF-0530/2013
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wann soll der B-Plan Nr. 36 noch im Jahr 2013 dem Stadtrat zur Billigung und öffentlichen Auslegung als Beschluss vorgelegt werden?

2.      Ist es rechtlich möglich, ein solches Planverfahren noch in 2013 abzuschließen und zur Rechtskraft zu bringen?

3.      Wie sieht der realistische Zeitplan für dieses Verfahren aus?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

In der Begründung zum Beschluss über die 2. Verlängerung der Veränderungssperre, welche dem Stadtrat im September 2013 vorlag, stehen u.a. die Gründe für die Verzögerung der Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes:

 

Die Verlängerung ist notwendig und begründet, da sich die Festsetzungen für die zu treffenden Einzelhandelsregelungen im Sinne des § 9 Abs. 2a Satz 2 BauGB auf ein Zentrenkonzept beziehen, welches dem Stadtrat im Oktober 2013 vorgelegt wird.”

 

Dieses Zentrenkonzept wurde im Oktober noch nicht beschlossen und liegt nun dem Stadtrat am 27.11.2013 erneut zur Beschlussfassung vor. 

 

Da im Dezember kein Stadtrat mehr stattfindet, wird der Entwurf erst in der Stadtratssitzung im Januar 2014 zur Billigung und zur öffentlichen Auslegung vorgelegt werden.

 

Momentan werden das Altlasten- und das Lärmgutachten erarbeitet und - wie geplant - im Dezember 2013 als Entwurfsgrundlage vorliegen.

 

Zu 2.

Nein, siehe Antwort 1.

 

Zu 3.

Bauleitpläne sind in ihrem Verfahrensablauf stark von Beschlüssen des Stadtrates abhängig. Einen realistischen Zeitplan kann man daher nur aufstellen, wenn alle Termine des Stadtrates im kommenden Jahr bekannt sind. Eine grobe Schätzung mit Einrechnung einer “Sommerpause” könnte so aussehen:

 

Beschluss über den Entwurf:                                     Januar 2014

Auslegung und Beteiligungen:                                    Februar bis März 2014

Abwägung und Beschluss darüber:                           Mitte 2014

Satzungsbeschluss, Genehmigung, Rechtskraft:     bis frühestens September 2014

 

Dieser Zeitschiene setzt aber voraus, dass keinerlei inhaltliche Probleme bei der Abarbeitung des Planverfahrens, insbesondere in dem öffentlichen Beteiligungsverfahren, auftreten. Insoweit ist die zeitliche Vorausschau ausdrücklich unter Vorbehalt zu sehen.