Betreff
Bebauungsplan Nr. 44 "Palmental",
hier: Städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Kosten für den Teilbebauungsplan "Palmental Ost"
Vorlage
0772-StR/2017
Aktenzeichen
61.1.19/ B44
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten für das Verfahren des Teilbebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 44.1 für das Wohngebiet “Palmental Ost“ (Anlage 1+2) mit dem Ingenieurbüro Doht abzuschließen.


II. Begründung:

 

Mit dem Aufstellungsbeschluss Nr.: StR/0346/2006 vom 07.04.2006 wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes zunächst weiträumig gefasst. Im Frühjahr 2016 wurde für diesen Geltungsbereich bereits das Umweltscoping durchgeführt. Der mittlerweile erarbeite Vorentwurf wurde als Ergebnis des  Scopingverfahrens gegenüber dem Aufstellungsbeschluss geringfügig im Geltungsbereich geändert. Aus dem Vorentwurf entstehen zwei Teilbebauungspläne. Der östliche Teil des Bebauungsplanes wird verfahrensseitig als Teilbebauungsplan Nr. 44.1 „Palmental Ost“ fortgeführt.

Es besteht Konsens zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, auf Grundlage des Vorentwurfes diesen Teil- Bebauungsplan für den östlichen Teil zu erarbeiten sowie - soweit erforderlich - die entsprechende Anpassung des Flächennutzungsplans vorzubereiten. Die wirtschaftlichen Interessen des Ingenieurbüros Doht (als Auftragnehmer) zur Schaffung des angestrebten Planungsrechtes stimmen mit den Interessen und Zielen der Stadt (als Auftraggeber) hinsichtlich einer nachhaltigen, städtebaulich geordneten Entwicklung des Gebietes überein, an dessen Ende die Voraussetzungen für das Entstehen eines neuen Wohngebietes geschaffen sind.

Nach § 11 Absatz 1 Nr. 1 und 3 BauGB schließen die Vertragspartner zur Sicherung der Ziele und Zwecke der städtebaulichen Planung einen städtebaulichen Vertrag.

Nach § 11 BauGB ist der Abschluss dieses Vertrages zulässig, wenn die Stadt eine Finanzierung nicht vornehmen kann. Eine Inrechnungstellung der Personalkosten bei der Stadtverwaltung ist rechtlich nicht möglich.

 

Der zum Beschluss vorgelegte städtebauliche Vertrag steht somit im Zusammenhang mit der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens der Stadt Eisenach Nr. 44 „Palmental“. Er bildet die materiell- rechtliche Voraussetzung, um das Planverfahren Teilbebauungsplan Nr. 44.1 „Palmental Ost“ finanzieren zu können.

 

Der zwischen der Stadt Eisenach und ihrem Vertragspartner verhandelte Vertrag ist Bestandteil der Beschlussfassung und in den Anlagen 1 (Vertragstext) und 2 (Vertragsgebiet) beigefügt.

 

Nach erfolgter Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag durch den Stadtrat darf der Vertrag unterzeichnet werden.

 

Weiteres Verfahren:

Nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages schließt sich das förmliche Bebauungsplanverfahren nach dem Vorentwurf mit dem Entwurf, den entsprechenden Planoffenlegungen und der Abwägung bis hin zur Plansatzung an.

 

Die erforderlichen Beschlüsse werden dem Stadtrat vorgelegt, sodass eine kontinuierliche Information und Mitwirkungsmöglichkeit des Stadtrates sichergestellt ist.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Vertragstext

Anlage 2: Vertragsgebiet

Anlage 3: Flurstücksliste