hier: Städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Kosten für den Teilbebauungsplan "Palmental Ost"
I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten für das Verfahren des Teilbebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 44.1 für das Wohngebiet “Palmental Ost“ (Anlage 1+2) mit dem Ingenieurbüro Doht abzuschließen.
II. Begründung:
Mit dem
Aufstellungsbeschluss Nr.: StR/0346/2006 vom 07.04.2006 wurde der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes zunächst weiträumig gefasst. Im Frühjahr
2016 wurde für diesen Geltungsbereich bereits das Umweltscoping durchgeführt.
Der mittlerweile erarbeite Vorentwurf wurde als Ergebnis des Scopingverfahrens gegenüber dem Aufstellungsbeschluss
geringfügig im Geltungsbereich geändert. Aus dem Vorentwurf entstehen zwei
Teilbebauungspläne. Der östliche Teil des Bebauungsplanes wird verfahrensseitig
als Teilbebauungsplan Nr. 44.1 „Palmental Ost“ fortgeführt.
Es besteht Konsens
zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, auf Grundlage des Vorentwurfes diesen
Teil- Bebauungsplan für den östlichen Teil zu erarbeiten sowie - soweit
erforderlich - die entsprechende Anpassung des Flächennutzungsplans
vorzubereiten. Die wirtschaftlichen Interessen des Ingenieurbüros Doht (als
Auftragnehmer) zur Schaffung des angestrebten Planungsrechtes stimmen mit den
Interessen und Zielen der Stadt (als Auftraggeber) hinsichtlich einer
nachhaltigen, städtebaulich geordneten Entwicklung des Gebietes überein, an
dessen Ende die Voraussetzungen für das Entstehen eines neuen Wohngebietes
geschaffen sind.
Nach § 11 Absatz 1 Nr. 1 und 3 BauGB schließen die Vertragspartner zur
Sicherung der Ziele und Zwecke der städtebaulichen Planung einen
städtebaulichen Vertrag.
Nach § 11 BauGB
ist der Abschluss dieses Vertrages zulässig, wenn die Stadt eine Finanzierung
nicht vornehmen kann. Eine Inrechnungstellung der Personalkosten bei der
Stadtverwaltung ist rechtlich nicht möglich.
Der zum Beschluss
vorgelegte städtebauliche Vertrag steht somit im Zusammenhang mit der
Durchführung des Bebauungsplanverfahrens der Stadt Eisenach Nr. 44 „Palmental“.
Er bildet die materiell- rechtliche Voraussetzung, um das Planverfahren
Teilbebauungsplan Nr. 44.1 „Palmental Ost“ finanzieren zu können.
Der zwischen der Stadt Eisenach und ihrem Vertragspartner verhandelte
Vertrag ist Bestandteil der Beschlussfassung und in den Anlagen 1
(Vertragstext) und 2 (Vertragsgebiet) beigefügt.
Nach erfolgter
Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag durch den Stadtrat darf der Vertrag
unterzeichnet werden.
Weiteres
Verfahren:
Nach Abschluss des
städtebaulichen Vertrages schließt sich das förmliche Bebauungsplanverfahren
nach dem Vorentwurf mit dem Entwurf, den entsprechenden Planoffenlegungen und
der Abwägung bis hin zur Plansatzung an.
Die erforderlichen
Beschlüsse werden dem Stadtrat vorgelegt, sodass eine kontinuierliche
Information und Mitwirkungsmöglichkeit des Stadtrates sichergestellt ist.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Vertragstext
Anlage 2: Vertragsgebiet
Anlage 3: Flurstücksliste