I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes der
Stadt Eisenach Nr. 39 „Neuenhof - Auf dem Werraufer“ Neuenhof wird so, wie in
der Karte des Geltungsbereiches (Anlage 2) erweitert.
2. Der Bebauungsplan Nr. 39 „Neuenhof - Auf dem Werraufer“ soll als städtebauliche Planungsziele „Wohnen, Erholen und Freizeit“ beinhalten.
II. Begründung:
1.
Anlass der Änderung des Geltungsbereichs des
Bebauungsplanes Nr. 39
Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 19.09.2003 mit Beschluss-Nr.: 0733/2003 die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Neuenhof – Auf dem Werraufer“
beschlossen. Dem Aufstellungsbeschluss lag die in Anlage 1 beigefügte Karte des
Geltungsbereichs bei. In gleicher Sitzung des Stadtrates wurde mit
Beschluss-Nr.: 0734/2003 dem Vorentwurf zum Bebauungsplan zugestimmt, die
Begründung dazu gebilligt und die Verwaltung mit der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung beauftragt. Der damalige Investor war bereit mittels
städtebaulichen Vertrags die Kosten für die Erstellung des Bebauungsplanes zu
übernehmen.
Bei dem Areal des Bebauungsplanes handelt es sich um eine Militärbrache
sowie Wiesenflächen in Neuenhof, die dem Außenbereich ohne gesicherte
Erschließung zuzuordnen sind. Die vorhandenen Gebäude auf der Militärbrache
standen zu diesem Zeitpunkt leer und es fand keine bauliche Nutzung mehr statt.
Das Ziel der damaligen Planung war, auf dem betreffenden Grundstück in Neuenhof
einen Campingplatz mit Sozialgebäude, Sportanlagen und Bootshaus, Ferienhäuser
sowie einen Pensionsbetrieb zu errichten. Die Planungsüberlegungen für ein
Tourismuszentrum mit Campingplatz wurden aus den Inhalten des Regionalen
Raumordnungsplanes entwickelt und gehen bis in das Jahr 1995 zurück. Im
Flächennutzungsplan der Stadt Eisenach ist die Fläche derzeit als „Sondergebiet
Camping“ dargestellt.
Die Planungen aus dem Jahr 2003 wurden nicht
fortgeführt. Mittlerweile hat ein Eigentümerwechsel stattgefunden. Der
neue Eigentümer möchte die grundlegenden Planziele aus 2003 weiter verfolgen.
Der 2003 beschlossene Geltungsbereich umfasste allerdings nur die Flächen wie
in Anlage
1 dargestellt. Angrenzend befinden sich aber
noch weitere bauliche Anlagen und Nutzungen, die sich außerhalb des im
Zusammenhang bebauten Ortsgebiets von Neuenhof befinden, dem Außenbereich
zuzuordnen und nicht gesichert erschlossen sind.
Die vorhandenen Wohngebäude mit Kindergarten, landwirtschaftliche
Nebengebäude, die privaten Kleingartenflächen sowie das Vereinsgebäude der
Feuerwehr Neuenhof und des Sportvereins samt Sportplatz benötigen ebenso ein
entsprechendes Bauplanungsrecht und gesicherte Erschließungsverhältnisse.
Es ist aus planungsrechtlicher Sicht notwendig auch den betreffenden
Bereich zwischen ehemaliger Militärbrache und bebautem Ortsteil zu beplanen, um
eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Abrundung des Ortsrandes zu
ermöglichen. Aufgrund dessen soll der der Stadtrat der Stadt Eisenach
beschließen, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 39 „Neuenhof - Auf dem
Werraufer“, wie in Anlage 2 dargestellt,
erweitert wird.
2. Städtebauliche
Ziele und Zwecke der Änderung
Ziel des Bebauungsplans ist die Herstellung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung, die Konversion der ehemaligen Militärflächen, der
baulich-räumliche Anschluss an den Ortsteil und die Schaffung eines
harmonischen Übergangs des Ortsrandes in die freie Landschaft. Zu Vermeidung
von Nutzungskonflikten und zur Herstellung einer bauplanungsrechtlichen
Zulässigkeit der vorhandenen Nutzungen soll der Bebauungsplan erarbeitet
werden.
Durch das Bebauungsplanverfahren sollen Lösungen aufgezeigt werden, die
zum einen den damaligen Planungszielen – Errichtung eines Campingplatzes mit
den notwendigen Einrichtungen und Nebenanlagen für Sanitär- und Versorgungsbedarf
sowie von Ferienwohnungen und Herstellung einer Anlegestelle für Kanutourismus
– gerecht werden. Zum anderen sollen die angrenzenden Nutzungen, wie vorhandene
Wohnnutzungen, die Nutzung des Vereinsgebäudes der Feuerwehr und des
Sportvereins samt Sportplatz und die im Hochwasserbereich liegenden Garten- und
Freiflächen planungsrechtlich gesichert bzw. zulässigen Nutzungsmöglichkeiten
zugeführt werden. Entsprechend notwendige Grün- und Ausgleichsmaßnahmen sind
ebenfalls zu integrieren. Als städtebauliche Ziele der Planung werden daher
neben Anlagen, die der Freizeit und dem Erholungszweck dienen, auch das Wohnen
sowie Nutzungen aufgenommen, die das Wohnen nicht stören. Entsprechend dieser
Absichten wird im weiteren Verfahren geprüft, welche Arten der baulichen
Nutzung in welchem Rahmen planungsrechtlich zulässig sind, um eine geordnete
Entwicklung am Ortsrand von Neuenhof zu ermöglichen.
Der Stadtrat der Stadt Eisenach soll beschließen, dass der Bebauungsplan
Nr. 39 „Neuenhof - Auf dem Werraufer“ in seiner erweiterten Abgrenzung mit den
städtebaulichen Zielen und Entwicklungsabsichten „Wohnen, Erholen und Freizeit“
aufgestellt wird.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Karte des alten Geltungsbereiches B 39 (2003)
Anlage 2: Karte des neuen Geltungsbereiches B 39 (2017)