Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Albrecht - Situation der Altstandorte und ungenutzter städtischer Immobilien in 2017
Vorlage
AF-0363/2017
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welche Verbesserungen und Fortschritte konnten bei den in der Übersicht (s. o.g. Anfrage) befindlichen Altstandorten seit unserer letzten Anfrage im Konkreten erzielt werden (Bitte reichen Sie uns abermals eine aktualisierte Übersicht aus, die auch eventuell neu hinzugekommene Flächen und Immobilien enthält. Bitte auch SWG-Immobilien und Bewirtschaftungskosten für alle Objekte nebst Haushaltsstellen aufführen!)?

2.      Welche Planungen bestehen hinsichtlich der Entwicklung, Sicherung oder Veräußerung von Altstandorten in Eisenach im nächsten Jahr?

3.      Hat der Eigentümer der ehemaligen Kaufmännischen Berufsschule in der Georgenstraße 26 alle vertraglich vereinbarten Auflagen und Fristen bislang eingehalten? Wenn Ja, welche? Wenn Nein, welche nicht?

4.      Welche Planungen über die Schaffung von Wohnraum hinaus gibt es seitens des neuen Eigentümers mit dem Postgebäude am Telemannplatz?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu Punkt 1.

Zu den Fortschritten und Planungen der Altstandorte siehe aktualisierte „Übersicht zu den erfassten Altstandorten“. Soweit Grundstücke bzw. Immobilien der SWG als Altstandort identifiziert worden sind, finden sich diese in der Übersicht wieder. Die Weitergabe von Informationen zu Bewirtschaftungskosten von Immobilien, die sich nicht in städtischem Eigentum befinden, ist nicht möglich.

Informationen zu den Objekten Wartburgallee 12 (ehemaliges Verwaltungsgebäude), Am Gebräun 27 (ehemalige Kita) und Oberes Schloss Stedtfeld finden sich – wie auch bereits 2016 – in der Übersicht wieder.

 

zu Punkt 2.

siehe Antwort 1

 

zu Punkt 3.

Der Eigentümer hat das Gebäude vertragsgemäß gesichert. Die Sanierungsverpflichtung geht ab 2018 auf den neuen Eigentümer über. Insoweit ist aus Sicht der Stadtsanierung von einen vertragsgemäßen Fortgang der Gebäuderevitalisierung auszugehen.

 

zu Punkt 4.

Das Postgebäude soll eine wohnwirtschaftliche Nutzung erhalten. Die Postfiliale soll erhalten werden.