I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt die Klarstellungssatzung der Stadt Eisenach „Landschaftskorridor Prellerstraße” mit der in der Anlage 02 dargestellten Klarstellungslinie.

 


II. Begründung:

 

Bei der Gewichtung der einzelnen Kriterien zur Abgrenzung von Innen- und Außenbereichsflächen ist es im Bereich der Südstadt in Eisenach wiederholt zu Zweifelsfällen gekommen, ob bauliche Vorhaben noch im Innen- oder schon im Außenbereich durchgeführt werden sollen. Zur Vermeidung von Unklarheiten in Baugenehmigungsverfahren über die Zugehörigkeit von Grundstücken zum Innen- oder Außenbereich soll für den Bereich des Landschaftskorridors Prellerstraße, eine Klarstellungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 im Zusammenhang mit § 30 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen werden.

 

Die Stadt Eisenach hat in dieser Klarstellungssatzung mit eingetragener roter Klarstellungslinie entsprechend der Anlage 02 den im Zusammenhang bebauten Ortsteil festgelegt.

Die Klarstellungslinie grenzt den im Zusammenhang bebauten Ortsteil von dem von Bebauung freizuhaltenden Landschaftskorridor ab. Sofern durch den Einfachen Bebauungsplan der Stadt Eisenach Nr. 23.1 „Karthäuser Höhe“ keine Festsetzungen getroffen sind (§ 30 Absatz 3 BauGB), richtet sich die Zulässigkeit baulicher Vorhaben innerhalb der Klarstellungslinie nach § 34 BauGB. Der Bereich „Landschaftskorridor Prellerstraße“, gilt insbesondere dem Schutz, der Pflege und dem Erhalt der landschaftsprägenden Gehölzbestände im Übergang zum angrenzenden Landschaftsschutzgebiet. Die Klarstellungssatzung der Stadt Eisenach, fungiert als wesentliches Planungsinstrument und ist dem rechtskräftigen Bebauungsplan der Stadt Eisenach Nr. 23.1 „Karthäuser Höhe“ vom 04.08.1997 zugehörig.  Die blaue Klarstellungslinie ist zur Lageverdeutlichung in der Anlage 03, die Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 23.1 „Karthäuser Höhe“, dargestellt.

 

Die in der Sitzung des Stadtrates vom 26.06.2018 eingebrachte Klarstellungssatzung, soll nach der Befassung nunmehr beschlossen werden.

Es wird eine reine Klarstellungssatzung beschlossen, an welche bei der Aufstellung keine weiteren verfahrensrechtlichen Anforderungen wie Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Abwägung oder Genehmigung gestellt sind.

Die Satzung bedarf auch keiner Begründung. Sie kann unmittelbar nach Beschluss des Stadtrates kommunalaufsichtsrechtlich geprüft, erlassen und bekannt gemacht werden, so dass eine baldige Rechtskraft in Aussicht steht.

Die Satzung wird von der Abteilung Stadtplanung erarbeitet, das Verfahren wird mit Ausnahme der Kosten für die öffentliche Bekanntmachung der Satzung den städtischen Haushalt nicht berühren.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1:        Satzungstext der Stadt Eisenach „Landschaftskorridor Prellerstraße“                               (nachrichtlich)

Anlage 2:        Klarstellungssatzung der Stadt Eisenach „Landschaftskorridor Prellerstraße“ (Karte und Text)

Anlage 3:        Einfacher Bebauungsplan der Stadt Eisenach Nr. 23.1 „Karthäuser Höhe mit Klarstellungslinie

 

Die Anlagen wurden bereits bei der Einbringung zur Sitzung des Stadtrates am 26. Juni 2018 ausgereicht.