hier: Innerstädtische Verkehrsführung und Bauweise der Fahrbahn
I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Den
Teilbeschluss „2. Anpassung der Planung des Oberbaus der Fahrbahn nach RStO12“
aus dem Grundsatzbeschluss zur Neugestaltung Karlsplatz, Vorlagen-Nr.
0754-StR/2017 vom 20.06.2017 aufzuheben.
2.
Die
Verkehrsführung im Bereich Nicolaitor und Nikolaistraße gemäß Darstellung in
Anlage 1 umzusetzen. Der Fahrverkehr durch das Nikolaitor wird nur noch
stadtauswärts geführt, das mittlere Tor bleibt dem Fußgängerverkehr
vorbehalten.
3. Die Bauweise der befahrbaren Flächen auf dem Karlsplatz: Sonderbauweise in Pflaster bei einer Belastung von max. 181 Bussen/Tag; Asphaltbauweise bei höherer Belastung.
4.
Die
Auswirkungen der Verkehrsführung nach Nr. 2 werden zum 30.09.2020 evaluiert.
5. Im Ergebnis der Evaluation ist über die Verkehrsführung erneut zu beschließen. Sollten gewichtige Einschränkungen der Leistungsfähigkeit des motorisierten Verkehres (MIV/ ÖPNV) festzustellen sein oder sind nicht zumutbare Nachteile für die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse in den betreffenden Siedlungsbereichen zu erkennen, kann die Freigabe des kleinen Tores für den gegenläufigen Verkehr erfolgen.
II. Begründung:
1. Aufhebung des
Teilbeschlusses
Auf Grundlage der Verkehrsuntersuchungen einschließlich einer Kostenberechnung wurde eine neue verkehrliche
Lösung für den Innenstadtbereich vorgeschlagen, welche aufzeigt, dass sich
durch Veränderungen in der Verkehrsführung veränderte Belastungen für die
Verkehrsflächen ergeben. Dabei kann die Sonderbauweise in Pflaster für den
Großteil der Verkehrsflächen des Karlsplatzes ermöglicht werden und eine
Gestaltung zu Gunsten des historischen/ denkmalgeschützten Stadtbildes
(Entwurf) umgesetzt werden.
Mit der Aufhebung des Teilbeschlusses ist die Festlegung, dass alle
Busspuren („Fahrwege“) auf dem Karlsplatz in Asphaltbauweise ausgeführt werden
ungültig.
2. Innerstädtische Verkehrsführung
Die Verkehrsführung auf dem Karlsplatz soll stadtverträglicher gestaltet
werden. Dazu sind eine Reihe von Voruntersuchungen vorgenommen worden. Nach
Abwägung verschiedener Möglichkeiten hat sich die folgende Lösung als die beste
für den Karlsplatz und für große Teile der Innenstadt herausgestellt:
Das Nikolaitor wird stadteinwärts gesperrt, also die Durchfahrt von der
Bahnhofstraße zum Karlsplatz. Zur Gewährleistung der gewohnten
Stadtbusanbindung auf dem Karlsplatz wird die Einbahnstraßenregelung in der
Nikolaistraße gedreht und die östliche Schillerstraße, wie auf der westlichen
Seite, zu einer sogenannten „unechten“ Einbahnstraße umgewandelt. Der
Karlsplatz und die Innenstadt werden durch diese Verkehrsführung vom Verkehr
deutlich entlastet.
Aus dem übergeordneten Leitbild der Stadt Eisenach und aus
verkehrsplanerischen Aspekten der Stadtplanung ist es ein langjähriges Ziel den
Verkehr in der Innenstadt auf ein stadtverträgliches Maß zu reduzieren. Durch
die Verkehrslösung werden zahlreiche positive Effekte für die Innenstadt
erreicht. Die neue Verkehrsführung stellt eine optimale Lösung mit voller
Erreichbarkeit der Innenstadt bei Reduzierung der Lärm- und
Schadstoffimmissionen dar. Die teilweisen Verkehrsüberlastungen des
Karlsplatzes und der innenstädtischen Straßen - Sophienstraße und
Alexanderstraße - werden reduziert und auch im Hinblick auf Aufenthaltsqualität
und verträgliches Stadtklima wird die Innenstadt deutlich verbessert und
attraktiver. Die Verkehrsverlagerungseffekte der neuen Verkehrsführung wurden
durch einen Consultant geprüft. Durch die oben genannten
verkehrsorganisatorischen Maßnahmen bleibt die Leistungsfähigkeit des
Straßennetzes in Eisenach weiterhin allen Anforderungen gerecht, dies
nachweislich insbesondere an den Knotenpunkten. Der ZOB bleibt voll
funktionstüchtig.
Die Untersuchung hat gezeigt, dass die innerstädtischen Nebenstraßen
durch diese Verkehrslösung entlastet werden und die Hauptverkehrsstraßen durch
Kapazitätsreserven den zusätzlichen Verkehr aufnehmen können.
3. Bauweise der Fahrbahn
Die Fahrbahnbefestigung zur Herstellung der Verkehrsflächen auf dem
Karlsplatz ist bislang nicht abschließend festgelegt. Der Entwurf muss zeitnah
überarbeitet werden.
Die RStO12 zur Planung von Verkehrsanlagen schreibt ab einer Belegung
mit 130 Bussen am Tag die Belastungsklasse 32 vor. In dieser Klasse ist als
Regelbauweise keine Pflasterbauweise vorgegeben.
Da aus stadtplanerischen Aspekten eine Asphaltfahrbahn über den
Karlsplatz sehr kritisch gesehen wird und absolut zu minimieren ist, bedarf es
zur Fortführung der Planungsleistungen einer alternativen Lösung. Die
vorgeschlagene Sonderbauweise stellt - mit nachfolgend dargelegten
Einschränkungen - eine solche Lösung dar.
Das von der Stadt beauftragte Planungsbüro hat eine Sonderbauweise
erarbeitet, die abweichend von der RStO12 eine Pflasterung vorsieht (Variante
A). Es hat aber im Rahmen der RStO12 und somit der anerkannten Regeln der
Technik einen Haftungsausschluss für mögliche Schäden an der Fahrbahndecke
erklärt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich auch bauausführende
Unternehmen diesem Haftungsausschluss anschließen werden. Die Stadt verzichtet
somit auf die Gewährleistung für die in Sonderbauweise gepflasterten
Oberflächen.
Nach Variante A sollen ca. 2.200 m² in Pflasterbauweise/ Sonderbauweise
und ca. 800 m² in Asphaltbauweise befestigt werden, die Gesamtkosten für diese
Verkehrsflächen betragen 2.209.830 € (brutto).
Vom Planungsbüro werden die Folgekosten für die Erneuerung der
Gesamtfläche (Pflaster- und Asphaltdecke) wie folgt geschätzt:
Pflaster: 30 Jahre / 2,5 Erneuerungen à 880.000 € netto (1.047.200 € brutto)
Asphalt: 30 Jahre / 1,5 Erneuerungen à 84.000 € netto (99.960 € brutto)
Insgesamt à
964.000 € netto (1.147.160 € brutto)
Dabei geht das Planungsbüro von dem Ansatz aus, dass Schäden am
Pflasterbelag repariert und so im Betrachtungszeitraum von 30 Jahren alle
Pflastersteine inklusive der Bettung nach jeweils 12 Jahren aufgenommen und
wieder neu versetzt werden müssten. Die Praxis hat gezeigt, dass Reparaturen an
den bisher in Pflaster in Eisenach hergestellten Flächen nicht so häufig
ausgeführt werden mussten und man bei Schäden, die die Verkehrssicherheit nicht
gefährdeten, unter Anwendung einfacherer Instandhaltungsmethoden die weitere
Nutzung sicherstellen konnte. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die
theoretischen Gesamterneuerungskosten in 30 Jahren voraussichtlich nicht
vollumfänglich anfallen. Nur unter ungünstigsten Bedingungen (2,5-fache
Kompletterneuerung der Pflasterfläche) belaufen sich die Kosten auf (geschätzt)
ca. 1.147.200 € brutto, d. h. ca. 38.240 € brutto jährlich.
4.
Evaluierung zum 30.09.2020
Die unter Nr. 2 vorgeschlagene Verkehrsführung soll mit der
Baustelleneinrichtung für die Erneuerung der Stützmauer an der Nikolaikirche in
die Probephase gehen. Es folgen die Umbaumaßnahmen am Karlsplatz, dessen erster
Bauabschnitt im Bereich des Nikolaitores zu erwarten ist. Flankiert wird die
Platzumgestaltung von umfänglichen Baumaßnahmen im Bereich der Bahnhofstraße
(Umsetzung der Planfeststellung, Errichtung Kreisverkehrsanlage, Anbindung
Fachmarktzentrum) sowie von der Inbetriebnahme eines Parkhauses für 630
Fahrzeuge bis zum Frühjahr 2020. Erst dann können sich unbeeinflusste
Verkehrsverhältnisse im Bereich Karlsplatz/ Bahnhofsvorstadt einstellen. Nach
einem halben Jahr „Normalität“ soll die tatsächlich durch die veränderte
Verkehrsführung (einschließlich optimierter Lichtsignalsteuerung) erreichte
neue Verkehrs- und Lebensqualität bewertet werden. Sollten im Herbst 2020 Sondereinflüsse,
die Verkehrsverhältnisse nachdrücklich beeinflussen (bspw. Der Bauablauf am
Karlsplatz, die vorgesehene Erneuerung von Bahnunterführungen oder eine
Deckenerneuerung der Bahnhofstraße), ist ggf. über einen abweichenden
Evaluierungstermin zu befinden.
5.
Neubeschluss über Verkehrsführung
Verkehrszählungen und Lärmmessungen an den neuralgischen Punkten des
Verkehrsnetzes im betroffenen Siedlungsraum sollen erforderlichenfalls
Aufschluss über das Maß von veränderten Verhältnissen in Bezug auf die Verkehrsqualität
sowie die Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse in den
betreffenden Straßen geben. Insbesondere der Durchlassfähigkeit von
Knotenpunkten im Bereich der Müllerstraße/ Uferstraße sowie der Frequentierung
der Schillerstraße ist besonderes Augenmerk zu schenken, da hier Bedenken
hinsichtlich akzeptabler Verkehrs- Lärm- und Schadstoffkonstellationen geäußert
wurden. Zentrales Anliegen ist natürlich auch die Überprüfung der
Verkehrsverhältnisse auf dem Karlsplatz selbst, hier insbesondere im Bereich
des Nikolaitores.
Der Stadtrat der Stadt Eisenach erhält nach der Evaluierung nach Nr. 4
die Gelegenheit, über die Verkehrsführung am Karlsplatz erneut zu beschließen.
Soweit in diesem Zusammenhang ÖPNV-Linien durch das kleine Nikolaitor zu führen
sind, wird im Falle eintretenden Oberflächenverschleißes zukünftig keine
Neupflasterung in Sonderbauweise, sondern - unter Beibehaltung des
Fahrbahnaufbaues - eine Asphaltierung
des betreffenden Fahrbahnabschnittes vorgenommen, da dann in jede Fahrtrichtung
jeweils mehr als 180 Busdurchfahrten durch beide Tore erfolgen würden.
Anlagenverzeichnis:
zu 2. Innerstädtische Verkehrsführung
Anlage 1 - Lageplan Variante 2
Anlage 2 - Verkehrsmengen Innenstadt – Planfall 5d (Büro IVAS)
Anlage 3 - Erläuterungen zur Verkehrsanalyse/Verkehrslösung Karlsplatz
zu 3. Bauweise der Fahrbahn
Anlage 4 - Lageplan Entwurfskonzept Variante A
Anlage 5 - Variantenvergleich Kosten Karlsplatz
Anlage 6 - Kostenbetrachtung beide Tore offen