I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 mit ihren Anlagen wird zur Kenntnis genommen und zur Beratung an die Fachausschüsse und abschließenden Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.


II. Begründung:

 

Gemäß § 55 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese ist gemäß § 57 Abs. 2 ThürKO spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Diese gesetzliche Vorgabe kann mit der heutigen Vorlage des Haushaltsentwurfes 2019 nicht erfüllt werden.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf ist ausgeglichen. Zur Herbeiführung des Haushaltsausgleiches war jedoch die Einplanung einer Bedarfszuweisung des Landes in Höhe von 9.453.421 € im Verwaltungshaushalt, Haushaltsstelle 90000.051000, erforderlich. Dieses Vorgehen wurde mit der Kommunalaufsicht abgestimmt, woraus allerdings kein Rückschluss auf die tatsächliche Höhe der noch zu bewilligenden Bedarfszuweisung gezogen werden kann. Der Antrag auf Gewährung einer Bedarfszuweisung wird zeitnah gestellt.

 

Von der geplanten Bedarfszuweisung sind zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes 6.333.181 € und zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes 3.120.240 € erforderlich.

 

Die Vorlage des gedruckten Entwurfes der Haushaltssatzung 2019 inkl. aller Anlagen erfolgt in der Stadtratssitzung am 23.04.2019

 

Der Entwurf enthält folgende Eckdaten:

 

1.      Haushalt der Stadt Eisenach

1.1   Haushaltsvolumen

 

 

Entwurf 2019

in EUR

Haushalt 2018

in EUR

Verwaltungshaushalt in Einnahme und Ausgabe

118.406.085

115.946.139

Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe

31.143.228

19.926.729

Gesamthaushalt in Einnahme und Ausgabe

149.549.313

135.872.868

 

 

1.2 Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt/ Ausgleich des Haushaltes

Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt insgesamt 4.438.830 €. Davon entfallen 1.318.590 auf die Pflichtzuführung gemäß § 22 ThürGemHV in Höhe der ordentlichen Tilgung und der Kreditbeschaffungskosten. Der darüber hinausgehende Betrag in Höhe von 3.120.240 € war für nicht gedeckte Aufwendungen für Investitionen im Vermögenshaushalt zu veranschlagen.

 

1.3   Kreditaufnahme

 

Zur Finanzierung der Investitionsmaßnahme „Wettkampf,- Vereins- und Schulsporthalle + Berufsschule“ ist im Jahr 2019 die Aufnahme eines Kredites in Höhe von 9.000.000 € geplant. Der Schuldendienst für diese Kreditaufnahme soll entsprechend eines Zuwendungsbescheides des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vollständig erstattet werden, sofern die Auflagen und Bedingungen des Bescheides erfüllt werden. Die jährliche Tilgungsrate beträgt 1.000.000 €, so dass der Kredit im Jahr 2027 abfinanziert wäre.

 

Der Schuldenstand beträgt unter Berücksichtigung des Aufwandes für die ordentliche Tilgung und der geplanten Neukreditaufnahme am 31.12.2019 voraussichtlich 30.039.623 €.

 

Bei einer zugrunde zu legenden Einwohnerzahl von 42.710 Einwohnern (31.12.2017) entspräche dies einer Pro-Kopf-Verschuldung zum Jahresende von 703 €/ Einwohner (Vgl. 2018: 571 €; 2017: 574 €/EW).

 

1.4   Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

1.5   Kassenkredit

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber den Vorjahren nicht erhöht und damit weiter auf 15.000.000 € festgesetzt.

 

1.6   Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer 

 

Die Hebesätze wurden mit Beschluss der Hebesatzsatzung vom 23.05.03 (Beschluss-Nr. 0682/2003) sowie der am 20.03.2013 durch den Stadtrat beschlossenen 5. Änderung der Hebesatzsatzung (Beschluss-Nr. 0692-StR/2013) wie folgt festgesetzt:

 

 

Werte in %

Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

332

Grundsteuer B für Grundstücke

472

Gewerbesteuer

460

 

Mit dem Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2019 wird keine Erhöhung der Realsteuern geplant.

 

1.7   Stand der allgemeinen Rücklage

 

Die Stadt hat im Rahmen der Jahresrechnung 2006 den Bestand der allgemeinen Rücklage vollständig zur Finanzierung unabweisbarer Investitionen eingesetzt. Eine Zuführung war danach aufgrund der Haushaltslage nicht mehr möglich, so dass gegenwärtig kein Bestand vorhanden ist.

 

Die nach der gesetzlichen Vorgabe vorzuhaltende Mindestrücklage von 2 v. H. des Durchschnittes der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes der letzten 3 Jahre beläuft sich auf 2.231.306 €.

 

Für das Jahr 2019 ist eine Zuführung in Höhe von 6.400.000 € geplant. Diese resultiert jedoch nicht aus einer Erwirtschaftung aus eigener Kraft, sondern ausschließlich aus der geplanten Kreditaufnahme in Höhe von 9.000.000 € für die Investitionsmaßnahme „Wettkampf-, Vereins- und Schulsporthalle + Berufsschule“ im Rahmen des vorliegenden Bescheides des TMIL über die Gewährung einer Schuldendiensthilfe. Die Mittel aus der Kreditaufnahme werden in 2019 anteilig in einer Größenordnung von 6.400.000 an die allgemeine Rücklage abgeführt und müssen zur Finanzierung der Investitionsmaßnahme in den Haushaltsjahren 2020 bis 2022 sukzessive entnommen werden.

 

Eine darüber hinausgehende Zuführung zur allgemeinen Rücklage kann die Stadt aus eigener Kraft nicht erwirtschaften.

 

Der geplante Bestand der allgemeinen Rücklage zum Ende des Jahres 2019 in Höhe von 6.400.000 € stellt daher eindeutig kein Indiz für eine wiederhergestellte finanzielle Leistungsfähigkeit dar!

 

 

2.      Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes

2.1   Gesamtvolumen

 

 

 

 Entwurf 2018

in EUR

Plan 2018

in EUR

Erfolgsplan im Ertrag

19.684.920

17.989.385

Erfolgsplan im Aufwand

19.684.920

18.726.150

Fehlbetrag

0

736.765

Vermögensplan Einnahme und Ausgabe

975.632

1.278.297

 

 

2.2   Gesamtbetrag der Kreditaufnahme

 

Eine Kreditaufnahme wurde nicht geplant.

 

2.3   Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht festgesetzt.

 

2.4 Höchstbetrag der Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde auf 1.000.000 € festgesetzt.