hier: Einbringung
Gemäß § 55 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese ist gemäß § 57 Abs. 2 ThürKO spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Diese gesetzliche Vorgabe kann mit der heutigen Vorlage des Haushaltsentwurfes 2019 nicht erfüllt werden.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf ist ausgeglichen. Zur Herbeiführung des Haushaltsausgleiches war jedoch die Einplanung einer Bedarfszuweisung des Landes in Höhe von 9.453.421 € im Verwaltungshaushalt, Haushaltsstelle 90000.051000, erforderlich. Dieses Vorgehen wurde mit der Kommunalaufsicht abgestimmt, woraus allerdings kein Rückschluss auf die tatsächliche Höhe der noch zu bewilligenden Bedarfszuweisung gezogen werden kann. Der Antrag auf Gewährung einer Bedarfszuweisung wird zeitnah gestellt.
Von der geplanten Bedarfszuweisung sind zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes 6.333.181 € und zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes 3.120.240 € erforderlich.
Die Vorlage des gedruckten Entwurfes der Haushaltssatzung 2019 inkl. aller Anlagen erfolgt in der Stadtratssitzung am 23.04.2019
Der Entwurf enthält folgende Eckdaten:
1. Haushalt der Stadt Eisenach
1.1 Haushaltsvolumen
Entwurf 2019 in EUR |
Haushalt 2018 in EUR |
|
Verwaltungshaushalt in Einnahme und Ausgabe |
118.406.085 |
115.946.139 |
Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe |
31.143.228 |
19.926.729 |
Gesamthaushalt in
Einnahme und Ausgabe |
149.549.313 |
135.872.868 |
1.2 Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt/
Ausgleich des Haushaltes
Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt insgesamt 4.438.830 €. Davon entfallen 1.318.590 € auf die Pflichtzuführung gemäß § 22 ThürGemHV in Höhe der ordentlichen Tilgung und der Kreditbeschaffungskosten. Der darüber hinausgehende Betrag in Höhe von 3.120.240 € war für nicht gedeckte Aufwendungen für Investitionen im Vermögenshaushalt zu veranschlagen.
1.3 Kreditaufnahme
Zur Finanzierung der
Investitionsmaßnahme „Wettkampf,- Vereins- und Schulsporthalle + Berufsschule“
ist im Jahr 2019 die Aufnahme eines Kredites in Höhe von 9.000.000 € geplant.
Der Schuldendienst für diese Kreditaufnahme soll entsprechend eines
Zuwendungsbescheides des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und
Landwirtschaft vollständig erstattet werden, sofern die Auflagen und
Bedingungen des Bescheides erfüllt werden. Die jährliche Tilgungsrate beträgt
1.000.000 €, so dass der Kredit im Jahr 2027 abfinanziert wäre.
Der Schuldenstand beträgt unter Berücksichtigung des Aufwandes für die ordentliche Tilgung und der geplanten Neukreditaufnahme am 31.12.2019 voraussichtlich 30.039.623 €.
Bei einer zugrunde zu legenden Einwohnerzahl von 42.710 Einwohnern (31.12.2017) entspräche dies einer Pro-Kopf-Verschuldung zum Jahresende von 703 €/ Einwohner (Vgl. 2018: 571 €; 2017: 574 €/EW).
1.4 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
1.5 Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber den Vorjahren nicht erhöht und damit weiter auf 15.000.000 € festgesetzt.
1.6 Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer
Die Hebesätze wurden mit Beschluss der Hebesatzsatzung vom 23.05.03 (Beschluss-Nr. 0682/2003) sowie der am 20.03.2013 durch den Stadtrat beschlossenen 5. Änderung der Hebesatzsatzung (Beschluss-Nr. 0692-StR/2013) wie folgt festgesetzt:
Werte in % |
|
Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe |
332 |
Grundsteuer B für Grundstücke |
472 |
Gewerbesteuer |
460 |
Mit dem Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2019 wird
keine Erhöhung der Realsteuern geplant.
1.7 Stand der allgemeinen Rücklage
Die Stadt hat im Rahmen der Jahresrechnung 2006 den Bestand der allgemeinen Rücklage vollständig zur Finanzierung unabweisbarer Investitionen eingesetzt. Eine Zuführung war danach aufgrund der Haushaltslage nicht mehr möglich, so dass gegenwärtig kein Bestand vorhanden ist.
Die nach der gesetzlichen Vorgabe vorzuhaltende Mindestrücklage von 2 v. H. des Durchschnittes der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes der letzten 3 Jahre beläuft sich auf 2.231.306 €.
Für das Jahr 2019 ist eine Zuführung in Höhe von 6.400.000 € geplant. Diese resultiert jedoch nicht aus einer Erwirtschaftung aus eigener Kraft, sondern ausschließlich aus der geplanten Kreditaufnahme in Höhe von 9.000.000 € für die Investitionsmaßnahme „Wettkampf-, Vereins- und Schulsporthalle + Berufsschule“ im Rahmen des vorliegenden Bescheides des TMIL über die Gewährung einer Schuldendiensthilfe. Die Mittel aus der Kreditaufnahme werden in 2019 anteilig in einer Größenordnung von 6.400.000 an die allgemeine Rücklage abgeführt und müssen zur Finanzierung der Investitionsmaßnahme in den Haushaltsjahren 2020 bis 2022 sukzessive entnommen werden.
Eine darüber hinausgehende Zuführung zur allgemeinen Rücklage kann die Stadt aus eigener Kraft nicht erwirtschaften.
Der geplante Bestand
der allgemeinen Rücklage zum Ende des Jahres 2019 in Höhe von 6.400.000 €
stellt daher eindeutig kein Indiz für eine wiederhergestellte finanzielle
Leistungsfähigkeit dar!
2. Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes
2.1 Gesamtvolumen
|
Entwurf 2018 in EUR |
Plan 2018 in EUR |
Erfolgsplan im Ertrag |
19.684.920 |
17.989.385 |
Erfolgsplan im Aufwand |
19.684.920 |
18.726.150 |
Fehlbetrag |
0 |
736.765 |
Vermögensplan Einnahme und
Ausgabe |
975.632 |
1.278.297 |
2.2 Gesamtbetrag der Kreditaufnahme
Eine Kreditaufnahme wurde nicht geplant.
2.3 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht festgesetzt.
2.4 Höchstbetrag der Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde auf 1.000.000 € festgesetzt.