I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.       Die Haushaltssatzung mit den Anlagen für das Haushaltsjahr 2019 unter Berücksichtigung der Änderungsvorschläge der Verwaltung und der bestätigten Änderungsanträge der Fraktionen.

2.       Den Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes für das Wirtschaftsjahr 2019.

3.       Den Finanzplan für die Jahre 2018 bis 2022 nach § 62 ThürKO.

4.       Die Sperrung der bei der Haushaltsstelle 56100.940020  „Neubau Wettkampf-, Vereins- Schulporthalle + Berufsschule“ geplanten Ausgabemittel in Höhe von 2,6 Mio. Euro gemäß § 26 ThürGemHV.

Die Aufhebung der Sperre ist dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Mit dem Vorschlag zur Aufhebung der Sperre ist nachzuweisen, dass der gemäß Bescheid des TMIL vom 17.12.2018 über die Bewilligung einer Schuldendiensthilfe in Höhe von 9,413 Mio. Euro geforderte Nachweis einer gesicherten Gesamtfinanzierung für das Vorhaben vorliegt und die weiteren Auflagen und Bedingungen erfüllt sind.

 


II. Begründung:

 

Die Gemeinde (Stadt) hat gemäß § 55 ThürKO für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. In der Haushaltssatzung der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2019 sind die Höhe der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes, der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen, der Verpflichtungsermächtigungen und der Kassenkredite sowie nachrichtlich die Steuersätze (Hebesätze) festzusetzen.

 

Nach § 56 ThürKO i. V. m. §§ 1 und 2 ThürGemHV sind die Bestandteile und Anlagen des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 zu erstellen und beizufügen.

 

Entsprechend § 57 ThürKO ist die Haushaltssatzung samt Anlagen dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

In der Sitzung des Stadtrates am 23.04.2019 wurden der Entwurf der Haushaltssatzung 2019 und der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2019 eingebracht und zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen.

 

Nach den erfolgten Haushaltsberatungen in den Ausschüssen ist mit dieser Vorlage die Beschlussfassung zum Haushalt 2019 vorgesehen. Auf die aus den Anlagen ersichtlichen Änderungen zum vorgelegten Haushaltsentwurf 2019 wird verwiesen.

 

Im Gesamtergebnis konnte der Haushalt nur durch die Einplanung einer Bedarfszuweisung vom Land (Haushaltsstelle 90000.051000) ausgeglichen gestaltet werden.

 

Die Änderungen zum Haushaltsentwurf 2019 werden nach dessen Beschlussfassung in den Haushalt 2019 eingepflegt.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Änderungen Verwaltungshaushalt

Anlage 2 – Änderungen Vermögenshaushalt