I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
für den im Lageplan dargestellten Bereich (Anlage 2) wird nach § 12 Absatz 2 Satz 1 Baugesetzbuch der antragsgemäßen Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zugestimmt.
II.
Begründung:
Der Vorhabenträger KomSolar Service GmbH stellte am 04.Juli
2019 den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf dem
Flurstück 1623/ 3, Flur 29 der Gemarkung
Eisenach, Gothaer Straße (Anlage 1).
Der Vorhabenträger beabsichtigt auf dem Gelände des ehemaligen
Umspannwerkes Ost am Ortsausgang Gothaer Straße die Errichtung einer
Photovoltaikfreiflächenanlage. Als Tochterunternehmen der TEAG Thüringer
Energie AG ist die KomSolar Service GmbH Eigentümerin der Fläche des ehemaligen
Umspannwerkes Ost.
Der Vorhabenträger ist bereit, für das Bauvorhaben und die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen einen mit der Stadt Eisenach abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplan auf eigene Kosten zu erarbeiten, sich zur Planung und Durchführung von notwenigen Erschließungsmaßnahmen und zur Realisierung des Bauvorhabens innerhalb einer bestimmten Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten in einem Durchführungsvertrag zu verpflichten.
Mit dem Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die langfristige Sicherung und die zukünftige Nutzung der brachliegenden Fläche ermöglicht werden.
Gemäß BauGB § 12 Absatz 2 Satz 1 ist vom Stadtrat über die antragsgemäße Einleitung des Bebauungsplans nach pflichtmäßigem Ermessen zu befinden.
Bebauungspläne sind gemäß § 8 Absatz 2 Satz 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im Flächennutzungsplan der Stadt Eisenach ist der Standort für das geplante Vorhaben als Gewerbegebiet „F13“ gemäß § 8 BauNVO ausgewiesen. Die Begründung des Flächennutzungsplans beschreibt das ausgewiesene Gebiet als Möglichkeit, die bereits gut erschlossene Fläche am Stadtrand für Gewerbezwecke nachzunutzen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Antrag Vorhabenträger
Anlage 2 – Karte des Geltungsbereichs