hier: Kreditaufnahme im Rahmen des Wirtschaftsplans 2020 zur Errichtung eines Multifunktionsgebäudes
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der
Stadtrat der Stadt Eisenach nimmt den Wirtschafts- und Finanzplan der Sportbad
Eisenach GmbH (SEG) für das Geschäftsjahr 2020 zur Kenntnis und stimmt
1.
der Aufnahme von Krediten bis zur Höhe von 2,2 Mio.
Euro zur Errichtung eines Multifunktionsgebäudes und
2.
gemäß § 26 Abs. 2
Nr. 11 ThürKO i. V. m. § 71 ThürKO der Erweiterung des Unternehmens
zu.
II.
Begründung:
Der Aufsichtsrat und die
Gesellschafterversammlung der Sportbad Eisenach GmbH (SEG) haben am 05.02.2020
den Wirtschaftsplan in den Teilen Erfolgs- und Finanzplan für das Geschäftsjahr
2020, einschließlich einer Kreditaufnahme zur Finanzierung eines Neubaus eines
Multifunktionsgebäudes bis zur Höhe von 2,2 Mio. Euro beraten und beschlossen.
Eckdaten der Erfolgsplanung im Rahmen des
Wirtschaftsplanes 2020 (V-Ist 2019):
ü
Umsatzerlöse
............................................................. 1.298 TEUR (1.338 TEUR)
ü
Sonstige
betriebliche Erträge ................................. 282 TEUR (317 TEUR)
ü
Aufwendungen
für Lieferungen / Leistungen.... 2.066
TEUR (1.828 TEUR)
ü
Personalaufwand
...................................................... 40 TEUR (40 TEUR)
ü
Abschreibungen
........................................................ 422 TEUR (358 TEUR)
ü Sonstige betriebliche Aufwendungen
.................. 998
TEUR (934 TEUR)
ü
Finanzergebnis
.......................................................... 2.261 TEUR (2.308 TEUR)
davon Ertrag aus Beteiligung………………………….. 2.281
TEUR (2.331 TEUR)
ü Ergebnis der
gewöhnl. Geschäftstätigkeit ......... 315 TEUR (803 TEUR)
ü
Steuern
vom Einkommen/Ertrag .......................... 173
TEUR (476 TEUR)
ü
Sonstige
Steuern........................................................ 9 TEUR (-9 TEUR)
ü Jahresergebnis
.......................................................... 133 TEUR (335 TEUR)
Zur Erweiterung des Angebotes des aquaplex sowie zur notwendigen Ergänzung
von Räumlichkeiten zur Einhaltung der Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung ist
der Neubau eines Multifunktionsgebäudes auf dem städtischen Grünstreifen
zwischen dem Freibad und der Erschließungsstraße am Kunstrasenplatz vorgesehen.
Das Multifunktionsgebäude sieht im Erdgeschoss eine Nutzung für den
Vereinssport vor. Neben Umkleiden und Sanitäranlagen sollen in diesem Bereich
auch Vereinsräume sowie die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Spiel-
und Trainingsbetrieb der Fußballvereine bedient werden können. Diese
Räumlichkeiten sollen an die Stadt Eisenach verpachtet werden.
Darüber hinaus sollen im Erdgeschoss Räumlichkeiten für eine der
Arbeitsstättenrichtlinie entsprechende Unterbringung der Mitarbeiter des
aquaplex eingerichtet werden.
Im Obergeschoss ist die Unterbringung eines Gesundheits- und
Fitnessbereiches vorgesehen, der nach aktuellem Stand durch die SEG errichtet
und im Rahmen einer Ergänzung des mit der Gesellschaft für Entwicklung und
Management von Freizeitsystemen mbH & Co. KG (GMF) bestehenden
Betreibervertrages, analog des Kombibades und der Sauna, im Auftrag der SEG
durch die GMF betrieben werden soll.
Das erstellte
Konzept sieht eine Mischnutzung im Kraft-, Ausdauer- und Gymnastikbereich vor
und soll gleichzeitig ein Angebot für Aquafitness beinhalten. Im Vergleich zu
örtlichen Fitnessstudios, deren Schwerpunkt im Bereich des klassischen
Gerätetrainings, der medizinischen Physiotherapie und einem ergänzenden
Kursangebot (Trockentraining) liegt, soll der Schwerpunkt im aquaplex weiterhin
auf Wasser (Aquakurse und Schwimmen) und Sauna liegen und durch das
Gesundheits- und Fitnessangebot abgerundet werden. Durch die abweichende
Schwerpunktausrichtung sollen unterschiedliche Zielgruppen angesprochen werden.
Die Gesundheits- und Fitnesswelt tritt nicht in den direkten Wettbewerb zu am
Markt bereits vorhandenen Angeboten im Fitnessbereich. Dies wird durch die
geplante Angebotsstruktur weiter unterstrichen. Es werden keine „reinen“
Fitnessverträge angeboten, sondern es ist beabsichtigt, Gesundheitspakete wie
z.B. Fitness inkl. 2 Std. Bad oder Fitness inkl. Sauna und Kursprogramm
anzubieten. Auch ist das aus dem freien Markt bekannte „Freikaufen bzw. aktive
Abwerben“ von Kunden aus anderen Einrichtungen in dem von der GMF erstellten
Konzept nicht vorgesehen bzw. widerspricht auch deren grundsätzlicher
Ausrichtung des aquaplex.
Als
Alternativnutzung für den Fall, dass das erstellte Konzept des Gesundheitswelt-
und Fitnessbereiches nicht dauerhaft wirtschaftlich darstellbar sein sollte,
wurde durch das Amt für Infrastruktur geprüft, inwieweit das Obergeschoss
ebenfalls für Zwecke des Sportparks Katzenaue genutzt werden könnte. Im
Ergebnis ist festzuhalten, dass nach der Sportstättenleitplanung der Stadt
Eisenach ein grundsätzlicher Bedarf für eine Nutzung des Obergeschosses
besteht.
Die vorliegende Kostenschätzung für die Errichtung des
Multifunktionsgebäudes geht von Gesamtherstellungskosten in Höhe von 2.287.350
Euro (netto) aus. Zur Finanzierung des Projektes ist eine Darlehensaufnahme
vorgesehen. Entsprechend der Finanzplanung sind Kreditaufnahmen i. H. v. 762
TEUR (in 2020) bzw. 1.258 TEUR (in 2021) geplant.
Zur Finanzierung der Herstellungskosten für die Räumlichkeiten des Sport-
und Umkleidebereiches im Erdgeschoss können Fördermittel nach der
Sportstättenrichtlinie des Landes Thüringen generiert werden, sofern das
Projekt in die Prioritätenliste der Fördermittelstelle aufgenommen wird. Der
Fördermittelantrag wurde fristwahrend beim TMBJS eingereicht. Der
Eigenfinanzierungsanteil soll über den Abschluss eines Pachtvertrages mit der
Stadt Eisenach gedeckt werden, im Rahmen dessen die zu erwartenden
Finanzierungskosten und die Betriebskosten von der Stadt zu tragen sein werden.
Die Refinanzierung des auf das Obergeschoss entfallenden
Investitionsaufwandes soll durch eine Betriebsführung des Gesundheits- und
Fitnessbereiches durch den Badbetreiber GMF erfolgen.
Hinsichtlich der
Frage, ob die Einrichtung und der Betrieb des Gesundheits- und Fitnessbereiches
bzw. die alternative Vermietung an die Stadt Eisenach mit dem im
Gesellschaftsvertrag festgelegten Unternehmensgegenstand „Betreibung des Frei-
und Hallenbades der Stadt Eisenach“ vereinbar ist oder zumindest in einem engen
sachlichen und organisatorischen Zusammenhang mit diesem steht, wurde ein
externes Wirtschaftsprüfungsunternehmen um Stellungnahme gebeten.
Im Ergebnis dieser
Prüfung ist festzuhalten, dass die Einrichtung eines Gesundheits- und
Fitnessbereiches zumindest unmittelbar nicht für den Betrieb des Frei- bzw.
Hallenbades notwendig sein dürfte. Soweit die dort durchgeführten Trainings und
Kurse (Gesundheitspakete) im Zusammenhang mit angebotenen
Wasseranwendungskursen stehen, ist jedoch ein enger sachlicher und
organisatorischer Zusammenhang unzweifelhaft gegeben.
Die alternative
Vermietung der Räumlichkeiten im Obergeschoss an die Stadt Eisenach zur Nutzung
als Sportstätte dürfte als reine Vermietungstätigkeit nicht originär vom
Unternehmensgegenstand abgedeckt sein. Ungeachtet dessen darf die Gesellschaft
gemäß § 3 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte tätigen, die in
einem engen sachlichen und organisatorischen Zusammenhang mit dem
Unternehmensgegenstand stehen.
Wenn die
Räumlichkeiten anderweitig (für SEG-eigene Zwecke) nicht genutzt werden und ungenutzt
brachliegen würden, ist die Vermietung von nicht benötigten Räumlichkeiten
grundsätzlich zulässig, da Erwerbschancen außerhalb des
Unternehmensgegenstandes wahrgenommen werden dürfen, wenn Ressourcen ungenutzt
bleiben und die Vermietungstätigkeit als reiner Nebenzweck anzusehen ist. Die
Vermietung des Obergeschosses allein dürfte daher als Nebengeschäft unter den
genannten Voraussetzungen ohne eine Abänderung des Unternehmensgegenstandes
zulässig sein.
Darüber hinaus wurde eine Rechtsanwaltskanzlei um rechtliche Einschätzung
gebeten, inwieweit das Vorhaben mit den wettbewerbsrechtlichen Anforderungen
für kommunale Gesellschaften konform ist.
Zunächst wurde die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 71 Abs. 2 Nr. 1 - 4
ThürKO geprüft. Da das Vorhaben in erster Linie der Gesundheitsförderung dient,
ist nach Auffassung der Rechtsanwälte davon auszugehen, dass ein öffentlicher
Zweck i. S. d. § 71 Abs. 2 ThürKO als gegeben anzusehen ist. Anhaltspunkte
dafür, dass das Vorhaben vorrangig in der Absicht der Gewinnerzielung
wahrgenommen wird, bestehen auf Grundlage der zur Verfügung gestellten
Informationen nicht. Da der Schwerpunkt im aquaplex weiterhin auf Wasser und
Sauna liegen und durch das Gesundheits- und Fitnessangebot abgerundet werden
soll, ist davon auszugehen, dass auch die Voraussetzung des § 71 Abs. 2 Nr. 4
ThürKO erfüllt ist. Die Gesundheits- und Fitnesswelt tritt nicht in den
direkten Wettbewerb zu am Markt bereits vorhandenen Anbietern im
Fitnessbereich, zumal auch eine Mitbenutzung Dritter (z.B. Reha-Sport, VHS)
möglich wäre.
Ferner wurde angeführt, dass bei Umsetzung des Vorhabens auch die
Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (insbesondere §§ 20
Abs. 1, 19 GWG) sowie des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (insbesondere §
1, §§ 8 ff. UWG) zu beachten wären.
Aufgrund der
vorgenannten Ausführungen stellt die Errichtung des Multifunktionsgebäudes eine
Erweiterung der Sportbad Eisenach GmbH i. S. d. § 71 Abs. 2 ThürKO dar, welche
nach § 26 Abs. 2 Nr. 11 ThürKO durch den Stadtrat zu beschließen ist.
Entscheidungen über
die Erweiterung gemeindlicher Unternehmen sind gem. § 72 Abs. 1 ThürKO der
Rechtsaufsichtsbehörde rechtzeitig, mindestens sechs Wochen vor Beginn oder
Vergabe von Arbeiten oder vor Abschluss des Übernahmevertrages unter Vorlage
des diesbezüglichen Stadtratsbeschlusses anzuzeigen. Eine Genehmigungspflicht
i. S. d. § 73 Abs. 1 Satz 4 ThürKO besteht nicht, da sich die grundlegende
Zweckbestimmung der SEG – Betreibung des Frei- und Hallenbades der Stadt
Eisenach – nicht ändert.
Im Geschäftsjahr 2020 sollen, neben der Errichtung des
Multifunktionsgebäudes, weitere Investitionen in Höhe von rd. 7.090 TEUR
begonnen bzw. realisiert werden. Die größte Investition stellt der
Breitbandausbau (6.402 TEUR) dar. Weitere Investitionen sind u.a. für den
Austausch der Beleuchtungseinrichtung auf LED-Basis (90 TEUR), Anpassung des
Kassensystems (50 TEUR), Maßnahmen im Freibad (152 TEUR, u.a. Überlaufrinnen
Freibad, Geräte und Technik, Isolation und Beschichtung Schwallwasserkammern), in der Sauna (73 TEUR, u.a. Sanierung Erdsauna,
Überdachung Feuertreppe Kelohaus), im Hallenbad (175 TEUR, u.a.
Ersatzinvestition Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Geräte und Technik)
sowie in der Cafeteria (26 TEUR), Kiosk (23 TEUR) und Sommerlounge (20
TEUR) vorgesehen.
Der Finanzbedarf (8.253 TEUR) kann durch die vorhandenen Finanzmittel
(9.885 TEUR) gedeckt werden. Neben Fördermitteln vom Land Thüringen und Bund i.
H. v. 6.197 TEUR stehen u. a. flüssige Mittel aus dem Vorjahr (2.251 TEUR) und
aufzunehmende Darlehen (762 TEUR) zur Verfügung. Aufgrund der
vorgenannten Werte besteht zum Jahresende ein Überhang flüssiger Mittel i.
H. v. 1.632 TEUR.
Der Aufsichtsrat der SEG hat den
Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2020 in der Sitzung am 05.02.2020 beraten
und der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Wirtschafts- und Finanzplan
für das Jahr 2020 zu beschließen.
Die Gesellschafterversammlung hat ebenfalls
am 05.02.2020 den Wirtschaftsplan 2020 zustimmend zur Kenntnis genommen und
einer Kreditaufnahme zur Finanzierung des Neubaus eines Multifunktionsgebäudes
bis zur Höhe von 2,2 Mio. Euro zugestimmt. Der Beschluss steht unter dem
Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrates.
Für das Jahr 2020 ist im städtischen Haushalt
sowie in der 7. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes eine
Teilausschüttung i. H. v. 150 TEUR (netto) vorgesehen. Die in der aktuellen
Mittelfristplanung bis 2024 geplanten Ausschüttungen müssen im Rahmen des
tatsächlichen Jahresergebnisses jährlich geprüft werden.
Im Übrigen wird auf die dieser Vorlage
beigefügte Übersicht zum Wirtschafts-, Investitions- und Finanzplan verwiesen.
Der umfassende Wirtschaftsplan inkl. Erläuterungen der Geschäftsführung liegt
im Büro der Beteiligungsverwaltung zur Einsichtnahme aus.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Erfolgsplan
Anlage 2 – Finanzplan
Anlage 3 – Investitionsplan
Anlage 4 – Entwurfskonzept Multifunktionsgebäude