I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
1.
in das O1 eine
reine Sportstätte zu bauen. Diese Sportstätte soll die Anforderungen an eine 1.
bundesligataugliche Handballhalle und eine 3-Feld-Halle für den Schul- und
Vereinssport erfüllen.
2.
Die
Oberbürgermeisterin wird beauftragt die Projektvorbereitung vorzunehmen. Diese
Projektvorbereitung soll Aussagen zu folgenden Handlungsfeldern enthalten:
Projektorganisation, Kostenrahmen, Terminrahmen, Projektabwicklungsstrategie
und Aktualisierung des Nutzungskonzeptes.
3.
Die
Oberbürgermeisterin wird beauftragt eine Projektgruppe zu bilden. Im Rahmen der
Projektvorbereitung wird dem Stadtrat ein Vorschlag zur Bildung der
Projektgruppe hinsichtlich Zusammensetzung, Aufgaben, Kompetenzen und
Verantwortungen vorgelegt.
II.
Begründung:
zu 1.
Mit Schreiben vom 11.05.2020 hat das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft mitgeteilt, dass die Förderung für eine 1. bundesligataugliche Handballhalle nur auf der Grundlage des 2018 eingereichten Fördermittelantrages erfolgen kann. Dies hat zur Konsequenz, dass die Förderung nur für den Neubau einer 1. bundesligatauglichen Handballhalle im O1 erfolgt.
Somit verbleiben nur noch zwei Möglichkeiten:
1.
Bau einer Sportarena mit Entwicklungsflächen ins O1.
Dies entspricht der Variante 2 aus der Varianten- und
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der PD Deutschland.
2.
Bau einer Sportarena ins O1 ohne Entwicklungsflächen.
Dies bedeutet dass die Sportarena ins O1 gebaut wird und um die Halle ein
sogenannter Kaltbereich verbleibt.
In der Varianten- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde für die oben unter 1 genannte Variante eine Fördersumme in Höhe von ca. 15 Mio. € mit einer Wahrscheinlichkeit von 80% zu Grunde gelegt. Auf Grund der Entwicklung ist diese große Wahrscheinlichkeit nicht mehr gegeben.
Dieser Tatbestand wurde mit den Fraktionsvorsitzenden am 28. Mai beraten und es wurde einmütig empfohlen die oben unter 2 genannte Variante weiter zu verfolgen, sprich Bau einer Sportarena ins O1 ohne Entwicklungsflächen. Die Empfehlung erfolgt auch unter dem Gesichtspunkt des Finanzierungsrisikos für die kostenintensivere Variante.
Auch für diese Variante sollen die Fördermittel beim Bund im Herbst diesen Jahres beantragt werden.
zu 2.
Die Projektvorbereitung hat das Ziel einen Projektauftrag zu formulieren der sowohl für die Verwaltung als auch dann für die Planung klare Aufgabenstellungen beinhaltet.
Folgende Punkte sollen in der Projektvorbereitung herausgearbeitet werden.
·
Projektorganisation
·
Kostenrahmen
·
Terminrahmen
·
Projektabwicklungsstrategie
·
Aktualisierung des Nutzungskonzeptes
Die Ergebnisse der Projektvorbereitung sollen in der Sitzung des Stadtrates am 22.09. dem Stadtrat in Form eines Beschlussvorschlages zur Projektumsetzung vorgelegt werden.
Auf Grund der mangelnden Erfahrung mit solchen Großprojekten und der fehlenden personellen Ressourcen wird diese Projektvorbereitung durch ein externes Büro begleitet.
zu 3.
Eine solche Projektvorbereitung dauert mindestens 3 Monate, deswegen soll dem Stadtrat in der Sitzung am 22.09.2020 ein Beschlussvorschlag zur Projektumsetzung (siehe auch Begründung zu 2) vorgelegt werden. Dieser Beschlussvorschlag inkludiert auch Regelungen zur Projektgruppe hinsichtlich Zusammensetzung, Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen.
Die Oberbürgermeisterin wird nach erfolgter Beschlussfassung wie unter 1. dargelegt, allen potentiellen Fördermittelgebern und dem Thüringer Landesverwaltungsamt als Rechtsaufsichtsbehörde diese Variante vorstellen.
Damit soll Transparenz und Vertrauen in das Projekt geschaffen werden.
Zusätzlich ist die Frage der Gesamtfinanzierung zu klären.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Stadtratsbeschluss StR/0649/2018 vom 30.01.2018
(Vorlagennummer: 0988-StR/2017)
Anlage 2: Varianten- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der PD
Hinweis:
Die Anlage 2 können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien
à Ratsinfosystem
unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates
einsehen.