Betreff
Teilnahme am Projektaufruf 2021 zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus, hier: Fördermittelbeantragung für den Bau der 1. bundeligatauglichen Handball-/3 Feld-Halle für den Schul- und Vereinssport im Industriedenkmal "O1"
Vorlage
0356-StR/2020
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Teilnahme am Projektaufruf 2021 des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus) mit dem Projekt-Vorhaben „Bau der 1. bundeligatauglichen Handball- /3 Feld-Halle für den Schul- und Vereinssport im Industriedenkmal O1“.

 


II. Begründung:

 

Mit dem Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus sollen erneut investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden. Antragsberechtigt sind Kommunen.

 

Förderfähig sind investive, investitionsvorbereitende und konzeptionelle Maßnahmen mit ausgeprägtem städtebaulichem Bezug.

 

Die eingereichten Projektvorschläge können Bestandteil einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme sein, dies ist jedoch keine Fördervoraussetzung. In jedem Fall ist der städtebauliche Bezug des Projektes darzulegen. Er kann darin bestehen, dass das vorgeschlagene Projekt Gegenstand einer städtebaulichen Gesamtstrategie ist, bzw. es sich aus einem Integrierten Stadtentwicklungskonzept oder aus vergleichbaren Planungen erschließt.

 

Innerhalb des vorgesehenen haushaltsrechtlichen Verpflichtungsrahmens (2021–2025) sind auch mehrjährige Maßnahmen förderfähig.

 

Die Stadt Eisenach möchte sich mit dem Projekt der 1. bundeligatauglichen Handball- /3 Feld-Halle für den Schul- und Vereinssport im Industriedenkmal am Projektaufruf beteiligen und die Fördermöglichkeit des Bundes nutzen.

 

Das Vorhaben entspricht in besonderem Maße den Förderungsanforderungen an die o. g. nationalen Projekte, insbesondere der außergewöhnlich hohe Investitionsaufwand für die Stadt Eisenach.

 

Die Stadt Eisenach hat sich bereits am Projektaufruf 2020 beteiligt (sh. StR-Beschluss 0215-StR/2020 vom 04.02.2020), allerdings fand die Bewerbung bei der Projektauswahl keine Berücksichtigung.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage – Projektskizze mit Anlagen