Betreff
Anfrage der AfD-Stadtratsfraktion - Anträge zu Stadtratssitzungen
Vorlage
AF-0127/2020
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wie kann es ohne Fraktion zur Stellung von Anträgen kommen?

 

2.       Welche Fraktion vertritt Herr May?

 

3.       Bitte benennen Sie uns die Rechtsgrundlage, dass Herr May bisher Anträge stellen durfte!

 

4.       Wie wollen sie mit den bereits gestellten Anträgen von Herrn May verfahren?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1. und 3.

Das Recht, auch als einzelnes Stadtratsmitglied Anträge zu stellen, ergibt sich aus § 12 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach, die einstimmig durch den Stadtrat beschlossen wurde.

 

Die Thüringer Kommunalordnung gibt den Mindestrahmen für das Antragsrecht vor. Eine weitergehende Regelung in der Geschäftsordnung steht dem nicht entgegen. Eine Kommentierung zur Thüringer Kommunalordnung bejaht sogar ohne zusätzliche Regelung das Antragsrecht für einzelne Ratsmitglieder. (Anlage)

 

zu 2.

Herr May gehört keiner Fraktion im Eisenacher Stadtrat an.

 

zu 4.

Die Verfahrensweise zum Umgang mit den beschlossenen Anträgen von Herrn May entspricht der gleichen Verfahrensweise aller anderen Anträge, die im Stadtrat behandelt und beschlossen wurden.