II. Fragestellung
1. Wie wird der oben genannte Sachverhalt bezüglich des Projektes bewertet/eingeschätzt?
2. Erfolgt eine Sanierung, ein Abriss bzw. Teilabriss?
3. Ist ein „Neubau“ trotz der Tatsache „Außenbereich“ möglich?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Der Sachverhalt ist
positiv zu bewerten. Der Investor hat sich der schwierigen Aufgabe gestellt.
zu 2.
Wie vor Ort
ersichtlich wurden Teilbereiche zurückgebaut. Das Jagdschloss selbst wird
saniert werden.
zu 3.
Die Beurteilung
einer Bebauung im Außenbereich ergibt sich aus dem Baugesetzbuch § 35.
Entsprechenden Vorlagen sind in der 3. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Umwelt und Sport am 4.11.2019 vorgestellt und beschlossen
wurden.