Sachverhalt:
Sachstand
Verkehrsentwicklungsplan (VEP 2035):
Nachdem im Jahr 2018 das Leitbild des Verkehrsentwicklungsplans (VEP
2035) beschlossen wurde, sind im Jahr 2019 umfangreiche Maßnahmenpakete und
Einzelmaßnahmen für die einzelnen Verkehrsarten als Gesamtkonzept zum VEP 2035
erarbeitet worden.
Im Februar 2020 fanden letzte stadtinterne Abstimmungen statt, sodass im
Frühjahr 2020, wie in der letzten Berichtsvorlage 0057-BR/2019 angekündigt,
eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Vorstellung und Erläuterung der
Maßnahmen geplant war. Durch die Kontaktbeschränkungen im Rahmen der
Covid-19-Pandemie war die geplante Informationsveranstaltung nicht
durchführbar, so dass im Frühsommer 2020 als Alternative eine übersichtliche
Online-Präsentation zur Öffentlichkeitsbeteiligung erstellt wurde.
Veröffentlicht wurde der Link zur Präsentation auf der Internetseite der Stadt
Eisenach. Die nutzerfreundliche Präsentation mit fast 140 Folien erlaubte es,
sich über Maßnahmenpakete und mit Hilfe von weiteren Detailfolien zu allen
Einzelmaßnahmen umfangreich zu informieren. Darüber hinaus standen der
komplette Entwurfsbericht und alle zugehörigen Anlagen des VEP 2035 als Entwurf
zur Einsicht bereit. Im mehr als elfwöchigen Zeitraum, vom 23. Juli 2020 bis
zum 12. Oktober 2020, konnten alle Bürger*innen, Verbände und Interessierten
über verschiedene Kanäle Hinweise, Stellungnahmen und Anregungen per Email oder
über den Postweg einreichen.
Die Tagespresse berichtete den ganzen Sommer/ Herbst intensiv über die
Inhalte des Entwurfes und die verschiedenen Vorschläge. Von den Beteiligungsmöglichkeiten
wurde folglich umfangreich Gebrauch gemacht. Im Ergebnis gingen 38
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung ein, dabei wurden 216
Einzelthemen identifiziert und für die Abwägung für den VEP 2035 ausgewertet.
Die nun vorliegende Liste aller Hinweise, welche bis zum 12.10.2020 bei der
Stadtverwaltung eingegangen waren, enthält neben dem jeweiligen Hinweis auch
eine entsprechende Abwägung, inwiefern die jeweiligen Hinweise Berücksichtigung
im VEP-Entwurf finden sollen.
Die anonymisierte Liste aller eingegangenen Stellungnahmen steht als
Anlage „1_Liste der Hinweise aus der Öffentlichkeitsbeteiligung“ dieser
Berichtsvorlage zur Verfügung.
Im Ergebnis ist die
Verwaltung mit der Beteiligung und Beurteilung durch die BürgerInnenschaft sehr
zufrieden. Ein besonderer Dank gilt daher allen Teilnehmenden – insbesondere
auch dahingehend, dass diese sich durchgängig an die Netiquette gehalten haben
und vorwiegend konstruktive Beiträge beisteuerten.
Im Entwurf des VEP
sind keine Maßnahmenvorschläge enthalten, die aufgrund der Reaktion aus der
Bürgerschaft vollständig herausgenommen oder geändert werden müssen. Lediglich
die Stufe zwei der Maßnahme K.3: „Anbindung des Eichrodter Weges an die B19neu“
wird auf Grund der nicht abschließenden Beurteilungsmöglichkeit im Hinblick auf
Umweltauswirkungen für den Planungshorizont bis zum Jahr 2035 aus dem VEP 2035
gestrichen (siehe Liste, Nr. 38, S. 52).
Für einen Beschluss
des VEP 2035 stehen der Öffentlichkeit und dem Stadtrat damit alle Informationen,
auch aus der Öffentlichkeitsbeteiligung, zur Verfügung. Die weitere
Vorgehensweise sieht die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse durch das
projektbegleitende Büro IVAS vor, so dass voraussichtlich am 02.02.2021 der VEP
2035 dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt werden kann. Im Anschluss an einen
Stadtratsbeschluss kann sukzessive die Umsetzung der Einzelmaßnahmen des VEP
2035 erfolgen.
Sachstand Parkraumkonzept
(PRK):
Nachdem die Bearbeitung zur Erstellung des Parkraumkonzeptes seit 2019
läuft, wurden umfangreiche Erhebungen zum Parkraum durchgeführt. Die
Grundlagenermittlungen fanden vor Beginn der Corona-Pandemie statt, so dass die
Ergebnisse den Normalfall abbilden. Im Juni 2020 konnten die Analysen zum PRK
für die einzelnen Untersuchungsräume abgeschlossen werden.
Durch den hohen Abstimmungsbedarf beim VEP 2035 und den daraus
resultierenden fehlenden Ressourcen für die Erarbeitung von
Handlungsempfehlungen beim PRK, konnten bislang noch keine Abstimmungen in der
Verwaltung zu den unterschiedlichen Untersuchungsräumen erfolgen. Da auch für
das PRK eine Öffentlichkeitsbeteiligung geplant ist, ist auch eine
entsprechende Methodik noch abzustimmen.
Unabhängig von den noch ausstehenden Abstimmungen konnte zwischenzeitlich
das gesamtstädtische Parkleitsystem überprüft werden. Diese Ergebnisse werden
gemeinsam mit dem Ordnungsamt und dem Amt für Infrastruktur analysiert,
Handlungsbedarf abgeleitet und konkrete Beschilderungsempfehlungen, z. B. durch
die Eröffnung des Parkhauses „Tor zur Stadt“, kurzfristig umgesetzt.
Eine Vorstellung der
abgestimmten Handlungsempfehlungen für die einzelnen Untersuchungsräume soll
für den entsprechenden Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima, Verkehr und Sport
voraussichtlich im 1. Quartal 2021 erfolgen.
Sachstand Radverkehrskonzept
(RVK):
Gemäß Antrag
1361-AT/2019 und einstimmigem Beschluss des Stadtrates vom 21.05.2019 soll das
Radverkehrskonzept der Stadt Eisenach aus dem Jahr 2003 aktualisiert und
fortgeschrieben werden.
Die Stadt Eisenach
hat mit der Veröffentlichung der neuen Richtlinie für die „Förderung von
Kommunaler Verkehrsinfrastruktur“ (RL-KVI) am 11.11.2019 einen Förderantrag auf
Zuwendung für die Erstellung des Radverkehrskonzeptes gestellt. Der
Zuwendungsbescheid ging am 16. September 2020 bei der Stadt Eisenach ein. Mit
Erteilung der rechtsaufsichtlichen Würdigung über die im Finanzierungsplan
ausgewiesenen Eigenmittel von 32.250 € können die Fördermittel nunmehr
abgerufen werden.
Das
Konzept sieht vor, im Hauptteil das bestehende Radverkehrskonzept
fortzuschreiben. Der neue Radverkehrsplan „FahrRADplan“ soll neue Planungs- und
Handlungsansätze für die zukünftige Entwicklung des Radverkehrs in Eisenach
liefern und diese abbilden. Zur Abschätzung der Radverkehrsnachfrage soll das
städtische Verkehrsmodell erweitert und ein Nachfragemodell für den Radverkehr
(Option zur Datenermittlung) erstellt werden. Als elementarer Baustein der
Weiterentwicklung des Radverkehrs für Eisenach soll künftig ein
flächendeckendes Wegweisungskonzept (Zusatzbaustein), sowohl für den
touristischen als auch den alltäglichen Radverkehr (ggf. duale Führung), auf
gesamtstädtischer Ebene erstellt werden.
Die Vergabe an ein projektbegleitendes Büro wird voraussichtlich im Dezember 2020 erfolgen.
Anlagenverzeichnis
VEP 2035 – Liste der Hinweise aus der Öffentlichkeitsbeteiligung