Betreff
Sachstandsbericht Verkehrskonzepte
Vorlage
0460-BR/2020
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Sachstand Verkehrsentwicklungsplan (VEP 2035):

 

Nachdem im Jahr 2018 das Leitbild des Verkehrsentwicklungsplans (VEP 2035) beschlossen wurde, sind im Jahr 2019 umfangreiche Maßnahmenpakete und Einzelmaßnahmen für die einzelnen Verkehrsarten als Gesamtkonzept zum VEP 2035 erarbeitet worden.

Im Februar 2020 fanden letzte stadtinterne Abstimmungen statt, sodass im Frühjahr 2020, wie in der letzten Berichtsvorlage 0057-BR/2019 angekündigt, eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Vorstellung und Erläuterung der Maßnahmen geplant war. Durch die Kontaktbeschränkungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie war die geplante Informationsveranstaltung nicht durchführbar, so dass im Frühsommer 2020 als Alternative eine übersichtliche Online-Präsentation zur Öffentlichkeitsbeteiligung erstellt wurde. Veröffentlicht wurde der Link zur Präsentation auf der Internetseite der Stadt Eisenach. Die nutzerfreundliche Präsentation mit fast 140 Folien erlaubte es, sich über Maßnahmenpakete und mit Hilfe von weiteren Detailfolien zu allen Einzelmaßnahmen umfangreich zu informieren. Darüber hinaus standen der komplette Entwurfsbericht und alle zugehörigen Anlagen des VEP 2035 als Entwurf zur Einsicht bereit. Im mehr als elfwöchigen Zeitraum, vom 23. Juli 2020 bis zum 12. Oktober 2020, konnten alle Bürger*innen, Verbände und Interessierten über verschiedene Kanäle Hinweise, Stellungnahmen und Anregungen per Email oder über den Postweg einreichen.

 

Die Tagespresse berichtete den ganzen Sommer/ Herbst intensiv über die Inhalte des Entwurfes und die verschiedenen Vorschläge. Von den Beteiligungsmöglichkeiten wurde folglich umfangreich Gebrauch gemacht. Im Ergebnis gingen 38 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung ein, dabei wurden 216 Einzelthemen identifiziert und für die Abwägung für den VEP 2035 ausgewertet. Die nun vorliegende Liste aller Hinweise, welche bis zum 12.10.2020 bei der Stadtverwaltung eingegangen waren, enthält neben dem jeweiligen Hinweis auch eine entsprechende Abwägung, inwiefern die jeweiligen Hinweise Berücksichtigung im VEP-Entwurf finden sollen.

 

Die anonymisierte Liste aller eingegangenen Stellungnahmen steht als Anlage „1_Liste der Hinweise aus der Öffentlichkeitsbeteiligung“ dieser Berichtsvorlage zur Verfügung.

 

Im Ergebnis ist die Verwaltung mit der Beteiligung und Beurteilung durch die BürgerInnenschaft sehr zufrieden. Ein besonderer Dank gilt daher allen Teilnehmenden – insbesondere auch dahingehend, dass diese sich durchgängig an die Netiquette gehalten haben und vorwiegend konstruktive Beiträge beisteuerten.

 

Im Entwurf des VEP sind keine Maßnahmenvorschläge enthalten, die aufgrund der Reaktion aus der Bürgerschaft vollständig herausgenommen oder geändert werden müssen. Lediglich die Stufe zwei der Maßnahme K.3: „Anbindung des Eichrodter Weges an die B19neu“ wird auf Grund der nicht abschließenden Beurteilungsmöglichkeit im Hinblick auf Umweltauswirkungen für den Planungshorizont bis zum Jahr 2035 aus dem VEP 2035 gestrichen (siehe Liste, Nr. 38, S. 52).

 

Für einen Beschluss des VEP 2035 stehen der Öffentlichkeit und dem Stadtrat damit alle Informationen, auch aus der Öffentlichkeitsbeteiligung, zur Verfügung. Die weitere Vorgehensweise sieht die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse durch das projektbegleitende Büro IVAS vor, so dass voraussichtlich am 02.02.2021 der VEP 2035 dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt werden kann. Im Anschluss an einen Stadtratsbeschluss kann sukzessive die Umsetzung der Einzelmaßnahmen des VEP 2035 erfolgen.

 

Sachstand Parkraumkonzept (PRK):

 

Nachdem die Bearbeitung zur Erstellung des Parkraumkonzeptes seit 2019 läuft, wurden umfangreiche Erhebungen zum Parkraum durchgeführt. Die Grundlagenermittlungen fanden vor Beginn der Corona-Pandemie statt, so dass die Ergebnisse den Normalfall abbilden. Im Juni 2020 konnten die Analysen zum PRK für die einzelnen Untersuchungsräume abgeschlossen werden.

 

Durch den hohen Abstimmungsbedarf beim VEP 2035 und den daraus resultierenden fehlenden Ressourcen für die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen beim PRK, konnten bislang noch keine Abstimmungen in der Verwaltung zu den unterschiedlichen Untersuchungsräumen erfolgen. Da auch für das PRK eine Öffentlichkeitsbeteiligung geplant ist, ist auch eine entsprechende Methodik noch abzustimmen.

 

Unabhängig von den noch ausstehenden Abstimmungen konnte zwischenzeitlich das gesamtstädtische Parkleitsystem überprüft werden. Diese Ergebnisse werden gemeinsam mit dem Ordnungsamt und dem Amt für Infrastruktur analysiert, Handlungsbedarf abgeleitet und konkrete Beschilderungsempfehlungen, z. B. durch die Eröffnung des Parkhauses „Tor zur Stadt“, kurzfristig umgesetzt.

 

Eine Vorstellung der abgestimmten Handlungsempfehlungen für die einzelnen Untersuchungsräume soll für den entsprechenden Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima, Verkehr und Sport voraussichtlich im 1. Quartal 2021 erfolgen.

 

 

Sachstand Radverkehrskonzept (RVK):

 

Gemäß Antrag 1361-AT/2019 und einstimmigem Beschluss des Stadtrates vom 21.05.2019 soll das Radverkehrskonzept der Stadt Eisenach aus dem Jahr 2003 aktualisiert und fortgeschrieben werden.

 

Die Stadt Eisenach hat mit der Veröffentlichung der neuen Richtlinie für die „Förderung von Kommunaler Verkehrsinfrastruktur“ (RL-KVI) am 11.11.2019 einen Förderantrag auf Zuwendung für die Erstellung des Radverkehrskonzeptes gestellt. Der Zuwendungsbescheid ging am 16. September 2020 bei der Stadt Eisenach ein. Mit Erteilung der rechtsaufsichtlichen Würdigung über die im Finanzierungsplan ausgewiesenen Eigenmittel von 32.250 € können die Fördermittel nunmehr abgerufen werden.

 

Das Konzept sieht vor, im Hauptteil das bestehende Radverkehrskonzept fortzuschreiben. Der neue Radverkehrsplan „FahrRADplan“ soll neue Planungs- und Handlungsansätze für die zukünftige Entwicklung des Radverkehrs in Eisenach liefern und diese abbilden. Zur Abschätzung der Radverkehrsnachfrage soll das städtische Verkehrsmodell erweitert und ein Nachfragemodell für den Radverkehr (Option zur Datenermittlung) erstellt werden. Als elementarer Baustein der Weiterentwicklung des Radverkehrs für Eisenach soll künftig ein flächendeckendes Wegweisungskonzept (Zusatzbaustein), sowohl für den touristischen als auch den alltäglichen Radverkehr (ggf. duale Führung), auf gesamtstädtischer Ebene erstellt werden.

 

Die Vergabe an ein projektbegleitendes Büro wird voraussichtlich im Dezember 2020 erfolgen.


Anlagenverzeichnis

 

VEP 2035 – Liste der Hinweise aus der Öffentlichkeitsbeteiligung